Personalstellung für den örtlichen Wertstoffhof
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalstellung für den örtlichen Wertstoffhof
Die Gemeinde Kirchheim bei München ist eine kreisangehörige Gemeinde und wirkt an der Abfallentsorgung mit, Art. 5 Abs. 1 BayAbfG. Die Gemeinde Kirchheim b. München unterhält einen Wertstoffhof mit Bringsystem für die Annahme von Sperrmüll, Altholz, Bauschutt, Mischpapier, Grüngut, Elektroschrott, Kühlschränke, 3-Fach-Glas, Schrott, Buchsbaum, Restmüll, Gefahrstoffe, CD/ Kork usw., Gelbe Säcke und Styropor sowie Sonstiges.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Personal zum Betrieb des Wertstoffhofs zu den gegenwärtig bestehenden Kapazitäten und Öffnungszeiten (640 h p/a).
Die Ausschreibung sieht keine Einrichtung des Betriebshofs, die Entsorgung, Verbringung oder den Abtransport von Abfällen vor.
Wertstoffhof Kirchheim b. München, 85551 Kirchheim b. München
Für den örtlichen Wertstoffhof soll Personal gestellt werden. Das vorhandene Personal soll möglichst übernommen werden.
Die Öffnungszeiten betragen insgesamt 640 h p/a. Das Personenaufkommen lag 2019 bei 44.018. In 2019 gab es 597 Container. Diese Eckdaten sollen aufrecht erhalten werden und bestimmen den Umfang des eingesetzten Personals.
Es besteht ein Bringsystem für die Annahme von Sperrmüll, Altholz, Bauschutt, Mischpapier, Grüngut, Elektro-schrott, Kühlschränke, 3-Fach-Glas, Schrott, Buchsbaum, Restmüll, Gefahrstoffe, CD/ Kork usw., Gelbe Säcke und Styropor sowie Sonstiges.
Die Öffnungszeiten sollen unverändert fortbestehen. Der Ablauf der Arbeiten ist vom Bieter zu koordinieren. Zentral ist die Abfertigung der Bürger:innen nach dem Servicegedanken und die Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten.
Die Vertragslaufzeit kann zweimal um ein Jahr verlängert werden. Hierbei gelten die ursprünglichen Konditionen. Die Auftraggeberin teilt eine Verlängerung der Vertrags-laufzeit spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer mit.
Nach Ausübung der zweimaligen Verlängerungsoption endet der Vertrag, spätestens zum 31.07.2026.
Eine Probezeit besteht innerhalb der ersten drei Monate. Beiden Vertragsparteien steht während der Probezeit ein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu.
Eine Objektbesichtigung ist nach Anmeldung möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
•Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. Handelsregisternachweis
•Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 42 Abs. 1 VgV i.V.m. 123, 124 GWB
•Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge zur Sozialversiche-rung und der/den Krankenkasse(n).
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Steuern und Abgaben sowie zur Berufsgenossenschaft sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
•Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust
[Betrag gelöscht] EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
[Betrag gelöscht] EUR für Abwasserschäden
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunfts-landes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungs-trägers dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
•Angaben über die Voraussetzungen von Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen
•Anzahl und berufliche Qualifikation der eigenen und unternehmensfremden technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, insbesondere solche, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
•Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre
•Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaub-nis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungs-kräfte des Unternehmens
•Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
•Mindestens zwei geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeit-punkts sowie des Empfängers.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die durchschnittliche jährliche Zahl der Anlieferer mindestens 43.000 beträgt.
siehe Ausführungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Kirchheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim bei München
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kirchheim-heimstetten.de