Stadt Garbsen: Neubau IGS und Grundschule Garbsen-Mitte - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRX1A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: 30823 Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garbsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen: Neubau IGS und Grundschule Garbsen-Mitte - Projektsteuerung
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 36 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen u. GS Garbsen Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2028 erfolgen.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
Gegenstand des Auftrags sind vorliegend Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Fachkommission für die Projektstufen 1 - 5 (Stand: März 2020).
Durch den Auftragnehmer ist ein Projektkommunikationssystem einzurichten und zu betreiben. Der Auftraggeber ist bei der Auswahl des Projektkommunikationssystems zu unterstützen.
Im Rahmen der Projektstufe 3 hat der Aufragnehmer das Vergabemanagement zu übernehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017) für Projektsteuerung.
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Der Auftraggeber muss eine Gebietskörperschaft sein (Kommune, Land, Bund)
- Die Leistungen müssen für den Auftraggeber erbracht worden sein.
- Das Bauvorhaben muss nach dem 01.01.2017 abgenommen und an den Nutzer übergeben worden sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Bruttogesamtbaukosten (KG 200 - 700 gemäß DIN 276)
- Projektzeitraum (Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme)
- Planungsgegenstand
- Beschaffungsmodell (Generalunternehmer / Einzelunternehmer)
Bei einer Reduzierung des Bewerberkreises werden die vorgelegten Referenzen bewertet. Die drei Referenzen mit der besten Bewertung gehen in die Bewertung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRX1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.