wissenschaftliche Evaluation - Projekt smartNTx Referenznummer der Bekanntmachung: 2022HTR000023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
wissenschaftliche Evaluation - Projekt smartNTx
wissenschaftliche Evaluation des Projektes "Interaktive, erweiterte Entscheidungskompetenz für die Transplantationsnachsorge" (smartNTx)
Der Auftragnehmer soll die Evaluation eines Innovationsfondsprojekts durchführen, für das das Universitätsklinikum Erlangen als Konsortialführung gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern voraussichtlich eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhalten wird. Die Evaluation ist entsprechend den den Vergabeunterlagen/der Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bzgl. Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, zum leistungsbezogenen Umsatz, bzgl. einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit; Angaben zur Unternehmensgröße, zu Fachpersonal mit Berufserfahrung aus konkreten Bereichen, zur Qualifikation des Fachpersonals. Vorlage/Angabe von Referenzen
Der Bieter sollte über Fachpersonal mit Berufserfahrung aus den Bereichen
- Versorgungsforschung, Evaluation, Gesundheitssystemforschung
- Biometrie, Statistik und
- Forschung zu Patient Oriented Outcomes and Patient Related Experienc
verfügen (jeweils mind. 2 und insgesamt 10 Mitarbeiter mit Erfahrung aus den genannten Bereichen).
Der Bieter sollte über ausreichende und nachgewiesene Projekterfahrungen in den Bereichen
- Versorgungsforschung und Evaluation zur Erprobung neuer Versorgungsformen bei chronischen Erkrankungen (insbesondere zum Thema Nierentransplantationen; mind. 5 Referenzen) sowie
- Forschung zu digitalen Versorgungsformen (mind. 3 Referenzen)
verfügen.
Insgesamt sollten mind. 7 Referenzprojekte genannt werden; die Referenzprojekte der beiden Bereiche können sich überschneiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen.Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe beider Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung beider Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.