Beschaffung Scansoftware mit KI und/oder machine-learning
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Scansoftware mit KI und/oder machine-learning
Der Bezirk Unterfranken plant für die zentrale Poststelle seiner Bezirksverwaltung die Implementierung einer Software (mit KI und/oder machine-learning) zur Erfassung, Klassifizierung und automatisierten Zuordnung der gescannten Posteingänge zur jeweils zuständigen Sachbearbeitung.
97074 Würzburg
Der Bezirk Unterfranken plant für die zentrale Poststelle seiner Bezirksverwaltung die Implementierung einer Software (mit KI und/oder machine-learning) zur Erfassung, Klassifizierung und automatisierten Zuordnung der gescannten Posteingänge zur jeweils zuständigen Sachbearbeitung.
optional
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240407
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240407
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240407
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240407
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er
erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.