Objektplanung nach Par. 34 HOAI Leistungsphasen 8-9 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b027722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung nach Par. 34 HOAI Leistungsphasen 8-9
Objektplanung nach Par. 34 HOAI Leistungsphasen 8-9 für Grundschule in der Waldmeisterstraße 38; hier: Neubau einer Doppelsporthalle mit Tiefgarage und eines Nebengebäudes mit Hausmeisterwohnung
Waldmeisterstraße 38
80935 München
Objektplanung nach Par. 34 HOAI Leistungsphasen 8-9 für Grundschule in der Waldmeisterstraße 38; hier: Neubau einer Doppelsporthalle mit Tiefgarage und eines Nebengebäudes mit Hausmeisterwohnung (entspricht 2. und 3. Bauabschnitt)
Das Grundstück liegt an der Waldmeisterstraße, in 80935 München, Hausnummer 38, Stadtbezirk 24, Feldmoching-Hasenbergl, Flurstück Nr. 1069/10. Das Gelände liegt auf ca. 502 m ü.NN. Im Westen wird das Grundstück durch die Waldmeisterstraße und im Osten durch die Adlerfarnstraße begrenzt. Im Norden schließen Privatgrundstücke (Wohnbebauung) an. Im Süden befindet sich die kath. Pfarrgemeinde St. Agnes.
Geplant ist eine Erweiterung der 3-zügigen Bestandsgrundschule zu einer 4-zügigen Grundschule mit einer Versammlungsstätte bis 300 Personen, einer Kantine und Ganztagsbetreuung.
Zudem entsteht eine Sporthalle mit angrenzender Tiefgarage und ein Nebengebäude inkl. Dienstwohnung für THV. Auf dem Dach der Sporthalle wird ein Allwetterplatz für die Grundschule, im Hofbereich wird ein Rasenspielfeld, eine Laufbahn mit Weitsprunggrube und ein Freiluftklassenzimmer gebaut.
Der Schulkomplex beherbergt zukünftig folgende Nutzungen:
4-zügige Grundschule im Lernhauskonzept mit Mehrzweckräumen und Speisesaal
Integrierte Versammlungsstätte von bis zu 300 Personen, auch für außerschulische
Nutzung im Schulgebäude
Schulsporthalle mit Vereinsnutzung
Tiefgarage
Nebengebäude mit Außenlernbereich und separate Hausmeisterwohnung
Rasenspielfeld im Außenbereich mit Schul- und Vereinsnutzung
Allwetterplatz auf dem Dach der Sporthalle
Schulgebäude und Sporthalle werden über einen Verbindungsgang erschlossen
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit Entlang der Adlerfarnstraße eine Sporthalle.
Parallel zur Sporthalle steht in Richtung Waldmeisterstraße ein Schulpavillon, der im Rahmen der Schulbauoffensive 2015 errichtet wurde.
Ein weiterer Schulpavillon, in dem für den Zeitraum des Schulneubaus der ausgelagerte Unterricht stattfindet, wurde realisiert. Dieser wurde im südlichen Bereich des Grundstücks errichtet.
Die Erschließung der zwei temporären Schulpavillons erfolgt von der Waldmeisterstraße aus.
Bauabschnitte
Da der Schulbetrieb temporär nicht an einen anderen Standort verlegt werden kann, erfolgt die Realisierung in 3. Bauabschnitten. Der Schulbetrieb läuft parallel zum Baubetrieb.
Dies ist zu jederzeit zu berücksichtigen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuplanen.
Es handelt sich um drei separate Bauabschnitte, die zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden.
1. Bauabschnitt: Neubau Grundschule (nicht Teil dieser Vergabe)
Das vorhandene Schulgebäude wird vollständig abgebrochen und der Schulbetrieb für den ersten Bauabschnitt findet in den Interim-Containern (MRE) neben dem Baufeld statt. Nach dem Rückbau des Bestandsgebäudes erfolgt ein Neubau des Hauptschulgebäudes. (Der 1. Bauabschnitt ist nicht Teil dieser Vergabe.)
2. Bauabschnitt: Neubau Sporthalle mit Tiefgarage
Nach Einzug in den fertigen Neubau der Grundschule und Rückbau der Interims Container, erfolgt der Neubau der Sporthalle inkl. Tiefgarage. Die Nutzung der Bestandssporthalle muss bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes weiterhin gewährleistet werden.
3. Bauabschnitt: Neubau Nebengebäude inkl. Hausmeisterwohnung Rückbau der Bestandssporthalle und Realisierung des Nebengebäudes und die Herstellung des Freiflächengeländes.
Es gelten die folgenden Termine für die Maßnahme:
- Fertigstellung 4-zügige Grundschule: Juli 2022
- Rückbau MRE: 4. Quartal 2022
- Beginn 2. Bauabschnitt: 1. Quartal 2023
- Fertigstellung 2. Bauabschnitt 3. Quartal 2024
- Rückbau Bestandsturnhalle: 3. und 4. Quartal 2024
- Beginn 3. Bauabschnitt: 4. Quartal 2024
- Fertigstellung 3. Bauabschnitt: 3. Quartal 2025
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 8 / 2. Bauabschnitt
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 9 / 2. Bauabschnitt
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 / 3. Bauabschnitt
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 9 / 3. Bauabschnitt
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Büroreferenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2012 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
- Leistungsphase 8 selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Honorarzone nach HOAI
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 KG 300 + 400 brutto
- Neu- oder Erweiterungsbau
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Weitgespanntes Tragwerk (Spannweite > 25m)
- Beengte Grundstücksverhältnisse mit erschwerter Baustellenlogistik
- Bauen im laufenden Betrieb
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens der Leistungsphasen 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland