Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haimhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85778
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haimhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Der AG beabsichtigt das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs" im Gemeindegebiet Haimhausen zu erschließen. Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Aufstellung des Bebauungsplanes. Für das weitere Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs ist die Planung der Erschließung (Niederschlagswasserbeseitigung und Bewirtschaftung der Niederschlagswasserkreisläufe, Wasserhaltung, Schmutzwasserbeseitigung, Erschließungsstraßen und Wege, Spartenkoordinierung, Parzellierung, Vermessung) erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 4 HOAI und Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9, in stufenweiser Beauftragung. Mit Beauftragung werden zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI § 43 bzw. §47 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Erschließungsgebiets umfasst eine Fläche von ca. 64.950 m² mit Hanglage nach Nord-West und Süd-West (ca. 15m Höhenunterschied im Max. bei ca. 480 m über N.N.). Gem. Flächennutzungsplan sind davon ca. 30.600m² Wohnfläche (W), ca. 32.800m² gemischte Baufläche (M) und ca. 1.550m² Gemeinbedarfsfläche (GB) vorgesehen) wobei die Bebauung mit ca. 19 EFH, 12 DHH, 4 Stadthäusern (MFH) sowie 3 Gebäude für Gewerbe geplant sind. Die Versorgung mit Gas, Telekommunikation, Strom, Wasser und Abwasser ist vorgesehen. Die Schätzung des AG geht von insgesamt ca. 6.670m² Straße, ca. 700m Schmutzwasser- und ca. 850m Regenwasserableitung (Trennsystem), sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse und 1 Pumpwerk für Schmutzwasser sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse für Regenwasser aus. Die geschätzte Bausumme beläuft sich auf 2,8 Mio. €. Weitere Informationen in den Projektunterlagen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach folgenden Kriterien:
1. Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Erschließungsstraßen: 2 Punkte
- Niederschlagswasserbeseitigung: 2 Punkte
- Schmutzwasserbeseitigung: 2 Punkte
- Hanglage des Erschließungsgebiets
(Höhenunterschied mindestens 10 m): 2 Punkte
- Fläche des Erschließungsgebiets mindestens 50.000 m²: 2 Punkte
Leistungsumfang:
Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
- Leistungsphase 1 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI
- Leistungsphase 1 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten (KGr. 200 bis 500 in €, netto)
- 1,5 bis 2 Mio.: 1 Punkt
- >2 - 2,5 Mio.: 2 Punkte
- >2,5 Mio.: 3 Punkte
2. Anzahl der Ingenieure, die im Bereich Erschließungsplanung tätig sind, einschließlich Büroinhaber
- 2 oder 3: 1 Punkt
- 4 oder 5: 2 Punkte
- 6 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug, nicht älter als Oktober 2021 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Erschließungsplanung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer De-ckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2011 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über Erschließungsprojekte, die Objektplanung (mindestens Honorarzone II) für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI und/oder Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI umfassen, nicht vor 2010 baufertiggestellt wurden, Baukosten über mindestens 1 Mio. € (Kostengruppen 200 bis 500, netto) aufweisen und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Projekts , b) Vergleichbare Aufgabenstellung (Erschließungsstraßen, Niederschlagswasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Hanglage, Fläche) c) Honorarzone, d) Leistungsumfang f) Leis-tungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen)/Baufertigstellung (soweit erfolgt), g) Baukosten netto (KG 200 bis 500 netto), h) Öffentliche Auftragsvergabe i) Auftraggeber mit Ansprechpartner
B) Anzahl der Ingenieure, die im Bereich Erschließungsplanung tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es müssen 3 Referenzen benannt werden, die die genannten Anforderungen erfüllen. Davon muss mindestens eine Referenz die Erschließungsplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI und mindestens eine Referenz die Erschließungsplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI beinhalten. Es muss über alle Referenzen hinweg die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 nachgewiesen werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Ingenieure, die im Bereich Erschließungsplanung tätig sind, angegeben werden können.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs.2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu rea-gieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).