Smart Meter Gateways Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-210825-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Smart Meter Gateways
Smart Meter Gateways
Ethernet Gateway
München
Die Stadtwerke München benötigen für den Rollout Ethernet Smart Meter Gateways (SMGW) sowie LTE Smart Meter Gateways die mit dem Gateway Administrationssystem von Bosch kompatibel sind, sowie die Produkte und Dienstleistungen (z. B. Schulungen), die seitens des Auftraggebers (AG) beschafft werden müssen, damit der AG im Rahmen der Auslieferung der SMGW sowie dem Transport bis an deren Montageort die sichere Lieferkette gewährleisten kann.
Teil des Lieferumfangs sind des Weiteren die Erbringung von Support-Dienstleistungen (z.B. Telefonhotline bei Störungen).
Los 1 (Ethernet-Gateways): Schätzmenge 6.000 Stück, Höchstmenge 9.000
LTE Gateway
München
Die Stadtwerke München benötigen für den Rollout Ethernet Smart Meter Gateways (SMGW) sowie LTE Smart Meter Gateways die mit dem Gateway Administrationssystem von Bosch kompatibel sind, sowie die Produkte und Dienstleistungen (z. B. Schulungen), die seitens des Auftraggebers (AG) beschafft werden müssen, damit der AG im Rahmen der Auslieferung der SMGW sowie dem Transport bis an deren Montageort die sichere Lieferkette gewährleisten kann.
Teil des Lieferumfangs sind des Weiteren die Erbringung von Support-Dienstleistungen (z.B. Telefonhotline bei Störungen).
Los 2 (LTE-Gateways): Schätzmenge 9.000 Stück , Höchstmenge 12.000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ethernet Gateway
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ethernet Gateway
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ethernet Gateway
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTE Gateway
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTE Gateway
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).