Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0211 Containeranlagen BA 1/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0211 Containeranlagen BA 1/2
Abruch Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth in drei Bauabschnitten. Die Leistung Bau-Container erstreckt sich über die Bauabschnitte BA 1 und BA 2 und unterteilt sich inhaltlich in zwei Containeranlagen: Interimscontainer (Nutzer WCs) sowie Baustellencontainer (Bauleitung & Sanitär).
Staatliche Berufsschule I, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Die Leistung unterteilt sich inhaltlich in zwei Containeranlagen.
Interimscontainer (Nutzer WCs):
Die Interimsmaßnahmen sind organisatorische Maßnahmen um die Nutzung der Schule temporär weiter zu ermöglichen. Dazu zählt auch das Herstellen von Interimsflächen und Räumederen Nutzung aus dem Bestand oder dem Abbruch ausgelagert werden müssen. Die Interimscontainer werden zu Beginn das Abbruchs aufgestellt bzw. benötigt, damit das alte Schulgebäude zum Teilabgebrochen werden kann. Die Nutzung ist bis zum Ende des BA-1 gedacht.
Baustellencontainer (Bauleitung & Sanitär):
Hierbei handelt es sich um Büro-, Aufenthalts- und Sanitärcontainer, die ausschließlich für die Nutzung durch den AG bzw. die vom AG beauftragten Firmen der Ausbaugewerkevorgesehen sind. Die Baustellencontainer werden zeitlich versetzt nach Ende des Abbruchs aufgestellt bzw. benötigt. Die Vorhaltung und der Unterhalt ist über den BA 1 hinaus bis Ende des BA 2 vorgesehen.
Containeranlagen Allgemein:
Es sind nur neuwertige Containeranlagen und Einrichtungen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.0259
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bayreuth
Hochbauamt
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eServices
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de