LV 24 Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldorfschule-hassfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 24 Malerarbeiten
Neuanstricharbeiten und Anstricharbeiten in Gebäuden.
Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Am Ziegelbrunnen 10 und 16, 97437 Haßfurt
Das Bauvorhaben ist ein Schulneubau, 3-geschossig, jedoch ohne Unterkellerung. Die wesentlichen Höhenangaben sind:
— OK FFB EG: +/- 0.00 m = 221,15 m ü NN,
— OK FFB 1. OG: + 3,495 m,
— OK FFB 2. OG: + 6,99 m
Malerarbeiten
- Grundanstrich auf Mauerwerkswänden ca. 3000 m²
- Deckender Anstrich Auf Gipskartondecken ca. 800 m²
- Anstrich An Betondecken ca.900 m²
- Hydrophobierung an Betoninnenwänden ca. 1400 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240165
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Ng.pdf – es liegt auch den Vergabeunterlagen bei.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240165
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Ng.pdf – es liegt auch den Vergabeunterlagen bei.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=240165
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Ng.pdf – es liegt auch den Vergabeunterlagen bei.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsabgabe
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AG gemeinsam durchgeführt.
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zu diesem Termin zugelassen.
Das Öffnungsverfahren verläuft gemäß § 14 EU VOB / A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direktunter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
b) Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antworten-Katalog wird auf der Seite https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
d) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten, welche nicht Fristgerecht gestellt wurden.
e) Angebote sind nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform über die E-Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail oder postalisch ist nicht zulässig.
f) Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die Behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.