Revision und Modernisierung Maschinensätze Kraftwerk Bad Wörishofen Referenznummer der Bekanntmachung: SWBW 2022_02_01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wörishofen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 86825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revision und Modernisierung Maschinensätze Kraftwerk Bad Wörishofen
Vollständige Revision zweier vertikaler Kaplan-Wasserturbinen mit Umbau auf ölfreie Laufradnaben, Vollständige Revision zweier Drehstromgeneratoren mit Umbau auf bürstenlose Erregung
Los 1-1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefer- und Leistungsumfang des Los 1-1 ist die Sanierung und Modernisierung der beiden Kaplan-Turbinen des Kraftwerks Bad Wörishofen.
Hierzu ist eine vollständige Demontage der Maschinensätze erforderlich. Ziel der Maßnahme ist es, die Anlage auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen sowie einen sicheren, störungsfreien und wartungsarmen Anlagenbetrieb für mindestens dreißig Jahre zu gewährleisten. Dies schließt Turbinen, Generatoren (Los 1-2, siehe Kap. 4) und elektrische Anlagenteile ein.
Zudem sollen Maßnahmen einer umweltfreundlicheren Anlagenausführung umgesetzt werden. Hierzu zählt, neben dem Umbau des Leitapprats auf wartungsfreie Lagerung, der Ersatz der bestehenden Laufräder durch ölfreie Neukonstruktionen.
Neben der reinen Modernisierung soll im Rahmen dieser Revision auch die Möglichkeit zur einer Steigerung von Wirkungsgrad und Maschinenleistung überprüft werden.
Weiterhin sollen die vorhandenen Hydraulikaggregate leckagesicher gemacht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Bieterfragen sollen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu stellen, damit eine rechtzeitige Beantwortung sichergestellt ist.
Los 1-2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 1-2 für zwei (2) Kaplan-Maschinensätze gehört eine Umrüstung beider Generatoren von statischer Erregung über Schleifringe auf bürstenlosen Betrieb (Erregermaschine mit rotierendem Gleichrichter). Der Generator wird mit Hilfe des AN Maschinentechnik vor Ort demontiert. Der Generator wird abgeklemmt, Rotor, Ständer, Gleitlagerschalen und Schleifringgehäuse werden demontiert und zu Revisionszwecken in das Werk des AN Elektrotechnik transportiert.
Nach Rücklieferung, Remontage und Einbringung der nötigen E-Anlagentechnik findet eine gemeinsame Inbetriebnahme der Maschinensätze statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister
LOS 1:
1. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 2.000.000,- EUR und für Sachschäden von 2.000.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifizierung
3. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
6. Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Revision und Instandsetzung von Wasserturbinen) von durchschnittlich 0,75 Mio EUR p.a.
Aufgrund der besonderen Anforderungen an Instandsetzung und Modernisierung wird auf den Umsatz abgestellt, der mit vergleichbaren Arbeiten an Bestandsanlagen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich p.a. erwirtschaftet worden ist.
s.o.
1. Vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren.
Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber aufgrund der besonderen Anforderungen und Randbedingungen der ausgeschriebenen Leistung auf Revision und Instandsetzung von Wasserturbinen ab.
Aufgrund der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Februar 2012 bis Februar 2022) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die Maßnahmen in diesem Referenzzeitraum erbracht und abgenommen worden sind.
Die nachfolgenden Referenzkriterien sind mit denselben Referenzen zu erfüllen (also nicht Kriterium a) mit Referenz 1 bis 3 und Kriterium b) mit Referenz 4 bis 6 etc.). Bewertet werde die jeweils besten drei Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf:
a) Referenz umfasst Revision oder Instandsetzung einer Wasserkraftturbine (Mindestanforderung).
b) Referenz umfasst Konstruktion und Neubau ölfreier Laufradnaben für vertikale- oder Kaplan-Rohrturbinen.
c) Referenz umfasst CFD-Simulation (auch in Kooperation) anhand eines bestehenden CAD-Modells, mit dem Ziel der Wirkungsgradoptimierung.
d) Referenz umfasst Ausführung von großflächigen (mind. 15 v.H. der Oberflächen) Schweißreparaturen, Vor-Ort-Bearbeitung und/oder (teilweisen) Ersatz von strömungsführenden Gehäusebauteilen.
e) Referenzbescheinigung oder anderweitige positive Bestätigung des Referenzgebers zur Kosten- und Termintreue liegt vor.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Bewerbergemeinschaften können daher eine gemeinsame Referenzliste vorlegen.
2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
a) Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem DIN ISO 9001.
b) Umweltmanagement-Zertifikat nach DIN ISO 14001.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gestellt werden, damit eine rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.