Erweiterung und Generalsanierung des Gymnasiums Zwiesel - BA III
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Generalsanierung des Gymnasiums Zwiesel - BA III
Gebäudebeschreibung: Der Bauabschnitt gliedert sich in drei rechteckige Baukörper, mit zwei Quer- und einem Längsbaukörper, Gebäudeabmessungen: Querbaukörper A: ca. 26,50 m x 10,60 m, Längsbaukörper B: ca. 37,80 m x 10,60 m, Querbaukörper C: ca. 58,40 m x 10,60 m,
Bauart: Stahlbetonstützen und Unterzüge sowie aussteifende Wände in Stahlbeton- bzw. Ziegelbauweise verputzt,
Dachkonstruktion in Holz mit Brandschutzverkleidung,
Wandausfachung in Ständerbauweise und mit Fenster- bzw. Fassadensystem,
Fenster/Fassaden: Kunststofffenster- und Kunststofffensterelemente, Fassadenbekleidung nicht brennbar (Faserzementplatten),
Dachkonstruktion, -deckung: Holzbinderkonstruktion mit Querbalken und Dachschalung, Doppelstehfalzdeckung in Aluminium farbbeschichtet
Schreinerarbeiten (Fassade)
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Bauteil C:
- 145 m² Pfosten-Riegel -Fassaden Holz/Alu-Konstruktion,
- 16 St. Einsatzelemente Dreh/Kipp in Holz/Alu-Fensterkonstruktion,
- 52 m Anschlüsse an Bauwerk
Sonnenschutzarbeiten
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Bauteil C:
- 24 St. Sonnenschutzanlagen Raffstoren Größe bis ca. 1300 x 1950,
- 11 St. Sonnenschutzanlagen Raffstoren Größe bis ca. 4600 x 3200,
- 83 m LM-U-Blenden
Aufzuganlage
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Bauteil C:
- 1 St. Personenaufzug (Glasaufzug) Förderhöhe: ca. 11,10 m,
- Mehrpreis Kabinengröße,
- Mehrpreis niedrigere Überfahrt,
- 48 St/Mt Bereitschaftspauschale,
- 4 St/J Wartung
Metallbauarbeiten
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Bauteil C:
- 4 St. Stahltürentüren T90-RS, von ca. 1850 x 2510 mm bis ca. 2600 x 2570 mm,
- 3 St. Brandschutz-Schiebetore T90-RS, von ca. 1850 x 2510 mm bis ca. 2600 x 2570 mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ mit dem Angebot nachzuweisen. Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ mit dem Angebot nachzuweisen. Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Vorlage von 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen;
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen;
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ mit dem Angebot nachzuweisen. Das Formblatt 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.