Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - 110 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - 110 Baustelleneinrichtung
Bauwasseranschluss, Sanitärcontainer, Erste-Hilfe-/Bauleitercontainer; Container für Prov. Stromanschluß und SiBe; Toilettenkabinen, Bauzaun, Doppelstbmattenzaun, Abdeckarbeiten, Staubschutzwände, Provisorische Fassadenbekleidung, Bauschild, Baustromversorgung und Baubeleuchtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baustelleneinrichtung über 2 Jahre 1 Stk Bauwasseranschluss1 Stk Sanitärcontainer1 Stk Erste-Hilfe-/Bauleitercontainer2 Stk Container für Prov. Stromanschluß und SiBe1 Stk Toilettenkabinen 250 lfm Bauzaun80 lfm Doppelstabmattenzaun 400 m² Abdeckarbeiten350 m² Staubschutzwände100 m² Provisorische Fassadenbekleidung1 Stk. Bauschild Baustromversorgung und - beleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben II.1.7 und V.3.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die nicht bekanntgegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern wurde 1 Euro eigetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.