Maler- und Lackierarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten
81829 München
Maler- und Lackierarbeiten
Los 1
Maler – Wände:
— Maler – Stahlbeton: 19 000,00 m2,
— Maler – Gipskarton: 5 800,00 m2,
— Maler – Mehrschichtleichtbauplatte: 650,00 m2.
Maler – Decke:
— Maler – Stahlbeton: 2 100,00 m2,
— Maler – Gipskarton: 15 500,00 m2,
— Maler – Mehrschichtleichtbauplatte: 80,00 m2,
— Lackierer – Stahlblechtüren: 900,00 m2,
— Lackierer – Innentüren 4 500,00 m2,
— Lackierer – Türen Abluftkammer 90,00 m2,
— Lackierer – Treppengeländer: 340,00 m2,
— Lackierer – Handläufe: 460,00 lfm,
— Lackierer – Stahlträger/Stahlstützen/Stahltreppen: 485,00 m2.
Los 2:
Maler – Wände:
— Maler – Stahlbeton: 15 800,00 m2,
— Maler – Gipskarton: 6 300,00 m2,
— Maler – Mehrschichtleichtbauplatte: ./.
Maler – Decke:
— Maler – Stahlbeton: 2 700,00 m2,
— Maler – Gipskarton: 15 800,00 m2,
— Maler – Mehrschichtleichtbauplatte: ./.,
— Lackierer – Stahlblechtüren: 1 000,00 m2,
— Lackierer – Innentüren: 3 700,00 m2,
— Lackierer – Türen Abluftkammer 150,00 m2,
— Lackierer – Treppengeländer: 640,00 m2,
— Lackierer – Handläufe: 600,00 lfm,
— Lackierer – Stahlträger/Stahlstützen/Stahltreppen: 620,00 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maler- und Lackierarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union vergangen sind (§ 135 (2) S. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
81829 München
Nachtrag 01:
Ausführung einer zusätzlichen vollflächigen Spachtelung an Ortbetonwand- und Deckenflächen sowie an Stabbauteilen, für die Erzielung einer glatten, porenfreien und homogenen Oberfläche für die Ausführung nachfolgender Anstricharbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Bei der Änderung des öffentlichen Auftrags handelt es sich um eine Leistung, die erforderlich wurde, um mittels einer zusätzlichen Spachtelung der Wand- und Deckenoberflächen den erforderlichen Untergrund für einen normgerechten Farbanstrich zu erreichen, nachdem sich in natura gezeigt hat, dass aufgrund der Qualitäten der Sichtbetonflächen wider Erwarten nicht das ausgeschriebene Ergebniss erreicht werden kann.
Die beauftragte Leistung, das ausgeschriebene Ergebnis für flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken entsprechend der Zeile 6, Tab. 3, DIN 18202 kann ohne den zusätzlich erforderlichen Spachtelgang nicht erbracht werden.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich und technisch nicht möglich, da:
• es sich bei der Leistung um einen zusätzlichen, zweiten Spachtelgang als Zwischenschritt zwischen zwei Arbeitsgängen (1. vollflächiger Spachtelgang und Schleifgang) handelt, der wegen der Materialvertäglichkeit und der notwendigen zeitlichen Abfolge der Arbeiten nicht durch Dritte ausgeführt werden kann.
• vorgenannter Zwischenschritt gewährleistungstechnisch nicht darstellbar ist und hierdurch erhebliche Schwierigkeiten bei der Mängelverfolgung der Leistung verursachen.
• es wirtschaftlich nicht zielführend ist, ein gesondertes Gewerk nur für den 2. Spachtelgang auf die Baustelle zu bringen und durch mehrfache Rüstkosten, doppelte Gemeinkosten, etc. den Preis unverhältnismäßig anzuheben.
• eine Neuvergabe der Leistung zwangsläufig zum Scheitern der Terminziele führen würde, da durch die Bearbeitungs- und Wartezeiten im Vergabeverfahren die äußerst knappen Fertigstellungsfristen zur Inbetriebnahme des Gebäudes nicht eingehalten werden können und damit weitere beträchtliche Zusatzkosten für die LHM v.d.d. MRG als Auftraggeberin verbunden sind.
Die Rangfolge des Submissionsergebnisses verschiebt sich durch die Gewährung dieses Nachtrags nicht.