Rahmenvertrag Software Compliance Tool 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000336
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Compliance Tool 2022
1. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug einer Lösung für ein einheitliches, zentral beim Auftraggeber gehostetes Informationssicherheits-, Datenschutz- und Notfallmanagement-system mit Auditfunktionalität (im Folgenden Compliancetool abgekürzt) durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Technische Universität München
- Technische Universität Nürnberg
- Universität Augsburg
- Universität der Bundeswehr München
- Universität Passau
- Universität Regensburg
Hochschulen
- Akademie der Bildenden Künste München
- Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Hochschule für Musik und Theater München
- Hochschule für Musik Nürnberg
- Hochschule für Musik Würzburg
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Technische Hochschule Deggendorf
- Technische Hochschule Ingolstadt
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Technische Hochschule Rosenheim
Universitätskliniken
- Universitätsklinikum Regensburg
Akademische Einrichtungen
- Bayerische Staatsbibliothek
- Virtuelle Hochschule Bayern
Sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München, die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch
die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu
beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug einer Lösung für ein einheitliches,
zentral beim Auftraggeber gehostetes Informationssicherheits-, Datenschutz- und
Notfallmanagementsystem mit Auditfunktionalität (im Folgenden Compliancetool abgekürzt) durch die
teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Es sind insgesamt zwei Vertragsverlängerungen um jeweils 12 Monate bis maximal zum 30.04.2026
durch den Auftraggeber möglich.
Die/der Auftragnehmer/in ist nicht verpflichtet Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert von 1.200.000,00 € netto durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
- Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- Referenzen:
Mindestens 3 Referenzen für eine gleichwertige (möglichst Bereich Hochschule/Forschung) Leistung der ausgeschriebenen Leistungen müssen genannt werden.
-> die Referenzen dürfen maximal 3 Jahre zurückliegen
-> die Referenzen müssen von unterschiedlichen Auftraggebern stammen
-> dem Angebot sind pdfs beizulegen, auf dem die Referenz beschrieben werden. Daraus müssen jeweils mindestens der Name der Referenz, der Zeitraum/Zeitpunkt, Kontaktdaten der Referenz und eine Kurzbeschreibung der Referenz ersichtlich sein
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen.
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Nachweis bzgl. Gewährung der Lizenzbedingungen
- Nachweis Unterauftragsverarbeitung zum Datenschutz
- Nachweis Gewährung Nutzungsrechte
- Auftragsverarbeitung (Datenschutz): Erbringung Datenverarbeitung; Ort der Datenverarbeitung; Subunternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]