Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Stadt Olching Referenznummer der Bekanntmachung: OL02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Stadt Olching
Lieferung von ca. 6.913.600 kWh pro Jahr elektrischer Energie an Abnahmestellen der Stadt Olching
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 6.913.600 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an Abnahmestellen der Stadt Olching.
Die Lieferung gliedert sich in:
- Leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 1.044.400 kWh
- Restliche Anlagen (SLP) ca. 5.869.200 kWh
Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Der Vertrag beginnt am 01.05.2022 um 0:00 Uhr und endet frühestens zum 31.12.2023 um 24:00 Uhr, wenn eine der Vertragsparteien bis spätestens zum 31.03.2023 gekündigt hat. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2024 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zur Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, Benennung von mind. drei Bündelkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie pro Jahr sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.