Gymnasium Parsberg - Interaktive Tafelsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2369-456
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Parsberg - Interaktive Tafelsystem
Liefern und montieren von Interaktiven Tafelsystemen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferleistung:
- Ganzheitliche pädagogische Gesamtlösung für das Gymnasium Parsberg im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. bestehend aus
- Interaktive Tafelsysteme 63 Stück
- Soundsystem 61 Stück
- Pylonensystem 47 Stück
- Doppelpylonensysteme 12 Stück
- Mobile Fahrgestelle 2 Stück
- Sharringlösungen 61 Stück
- Datenverbindung zu interaktiven Tafelsystem über HDMI-Umsetzer und USB-Umsetzer
- Vollständige betriebsfertige Verkabelungen mit HDMI-, USB-, und CAT-Patchkabeln
Das Gymnasium Parsberg wird generalsaniert und erweitert;
Hierzu werden Gebäudeteile abgebrochen, der Bestand generalsaniert und das Gebäude um neue Anbauten ergänzt.
Das Gesamtgebäude erhält ein neues Steildach. Die Außenanlagen werden komplett neu gestaltet.
Die Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb und wird in insgesamt 4 Bauabschnitten durchgeführt.
BA 1- 2 ist Hochbau, BA 4 Außenanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, so sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.