Neubau einer dreizügigen Grundschule mit integrierter 2-fach-Sporthalle und TG am Klinikstandort Harlaching Planungsleistungen für Bauphysik, LPh 3-7 + Besondere Leistungen aus LPh 8 Referenznummer der Bekanntmachung: P606.07.741.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer dreizügigen Grundschule mit integrierter 2-fach-Sporthalle und TG am Klinikstandort Harlaching Planungsleistungen für Bauphysik, LPh 3-7 + Besondere Leistungen aus LPh 8
Beschaffungsgegenstand sind die Ingenieurleistungen für die Bauphysik gem. Anlage 1 (zu §3 Abs.1, HOAI 2021), Pkt. 1.2, LPh 3-7 zzgl. der Besonderen Leistungen aus LPh 8 für den Neubau einer Grundschule auf dem Neubauareal des Klinikums Harlaching. Dieser soll im nordöstlichen Bereich des Baufeldes an der Seyboth-/Theodolindenstraße auf einem Grundstück mit ca. 2.000 m² Grundstücksfläche errichtet werden.
Zu erbringen sind Leistungen aus
- Thermischer Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz)
- Schallschutz und Raumakustik
Geplant wird ein sehr kompakter, viergeschossiger Baukörper für eine dreizügige Grundschule mit integrierter Zweifachsporthalle und Tiefgarage. Die Grundfläche des Neubaus beträgt rd. 1.860 m². Ein Allwetter-Sportplatz und der Schulgarten (Pausenhof) werden auf dem Dach realisiert.
Grundleistungen LPh 3 bis 7, Besondere Leistungen LPH 8. Der Abruf erfolgt stufenweise.
Die LPH 1 und 2 werden nicht beauftragt. Sie werden bereits im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens erbracht.
Kostenrahmen rd. [Betrag gelöscht] EUR netto (Kosten der Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276)
Bei dem hier gegenständlichen Bauvorhaben handelt es sich um eine Neubaumaßnahme der Landeshauptstadt München vertreten durch die MRG.
Klinikstandort München-Harlaching, 81545 München
siehe II.1.4)
Die Verlängerung entspricht den beschriebenen Optionen (stufenweise Beauftragung), siehe Ziffer II.2.11
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mit Vertragsschluss werden folgende Leistungen abgerufen (Stufe 1): Leistungsphasen 3+4 (ca. bis Anf. Dez. 2022)
Der Abruf weiterer Leistungsphasen ist wie folgt geplant:
Stufe 2: Leistungsphase 5 (ca. bis Ende Juli 2023)
Stufe 3: Leistungsphasen 6+7 zuzüglich Besondere Leistungen LPh 8 (ca. bis Nov. 2024)
1. Ergänzung zu Ziffer III:
Angaben hinsichtlich des Berufsstandes des Bieters
Der Bieter erfüllt die Voraussetzungen des geforderten Berufsstands des Architekten oder beratenden Ingenieurs nach Art. 1, 2 BauKaG oder ist aufgrund eines Studiums der Naturwissenschaften (z.B. Physik) in der Lage, die geforderte Leistung zu erbringen.
Es wird erwartet, dass der Bieter
-als Energieeffizienzexperte gelistet ist, z.B. bei der DENA oder vergleichbaren Organisationen
-zur Erstellung des Nachweises für Schallschutz berechtigt ist (z.B. durch Listung bei der VMPA oder vergleichbaren Organisationen).
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Der Bieter ist verpflichtet zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
2. Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Bruttoauftragssumme, für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme, siehe Vertragsentwurf Ziffer 7.1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Erklärungen/Angaben des Bieters
-über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie über eventuelle Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bei einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
-dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde;
-dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; andernfalls ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bietern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister, in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann;
-ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
-zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner des Teilnahmeantrags;
-zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur nach Art. 1, 2 BauKaG oder alternativ ein Studium der Naturwissenschaften (z.B. Physik);
-zur Listung als Energieeffizienzexperte;
-zur Berechtigung zur Erstellung des Nachweises für Schallschutz (Listung);
-dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von etwaigen Interessen ausführender Unternehmen oder Lieferanten erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV);
-zur wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen unter Angabe der Namen der Unternehmen sowie der Hauptgesellschafter mit mehr als 25% Stimmrecht.
-ob er eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG besitzt.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-sofern zutreffend: im Falle erfolgreicher Selbstreinigung nach § 125 GWB eine Erklärung in Textform mit allen erforderlichen Angaben sowie eine Bestätigung der zuständigen Stellen hierüber;
-sofern zutreffend: bei Einträgen im Gewerbezentralregister eine Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit Beitragspflicht besteht)
-Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (soweit zutreffend);
-Nachweis der Vertretungsbefugnis: Bei juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaft) durch Handelsregisterauszug mit entsprechendem Eintrag, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, KG) durch Eigenerklärung oder Vollmacht;
-Bescheinigungen zur Führung der Berufsbezeichnung nach Art. 1, 2 BauKaG, bei Naturwissenschaftlern den entsprechenden Ausbildungsnachweis;
-Listung in den jeweiligen Organisationen (Energieeffizienzexperte z.B. bei der DENA; Berechtigung zur Erstellung des Nachweises für Schallschutz, z.B. bei der VMPA; bzw. gleichwertige);
-sofern zutreffend: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR fordert der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
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Erklärungen/Angaben des Bieters
-über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (UmG) sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto. Sofern die Information zum Umsatz nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar ist: Angabe des Datums, wann das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat;
-ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
-über das Vorliegen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen;
-Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde;
-Nachweis der bestehenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall.
Als Mindeststandard ist gefordert:
-Mindestdeckungssummen der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in EUR: 1.000.000 für Personenschäden, EUR 3.000.000 für sonstige Schäden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
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Erklärungen/Angaben des Bieters
-dass er in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
-dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
-zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
-zur Qualifikation des ausführenden Personals: Name (ggf. akad. Grad), Stellung im Unternehmen, berufliche Ausbildung, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Berufsjahre insgesamt im Tätigkeitsbereich des Auftrags
-dass ihm die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (ggf. inkl. verwendeter Hard- und Software) zur Verfügung steht
-zur wirtschaftlich-finanziellen und/oder technisch-beruflichen Eignungsleihe bzw. dem Einsatz von Unterauftragnehmern.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-Referenzen über erbrachte Leistungen innerhalb des genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Referenzprojekts, Ort (Adresse), Auftraggeber mit Adresse, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Leistungsempfänger (öffentlich/privat), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Komplexität (Honorarzone), beauftragtes Leistungsbild (Lph-Nr.) mit besonderen und sonstigen Leistungen, anrechenbare Kosten (aK) mit Angabe der Kostengruppe, Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung EUR brutto), Projektstatus (genehmigt, in Bau, fertiggestellt), Leistungszeitraum insgesamt (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Bauzeit (Jahr/Monat-Jahr/Monat), BGF in m², Beschreibung der Aufgabe und evtl. Schwierigkeiten sowie eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
-Nachweis der Befähigung für die für das Projekt vorgesehenen Arbeitskräfte: Jeweils einen Befähigungsnachweis, den Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Als Mindeststandard ist gefordert:
-Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen wie beschrieben gefordert.
-Personal: Es sind mindestens zwei Fachkräfte gefordert, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Berufsbezeichnung in der Lage sind, die geforderte Leistung zu erbringen (Architekten/Ingenieure/Naturwissenschaftler, z.B. Physiker).
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Siehe Ziffer III.1 bzw. Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
siehe I.1)
keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrst vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 23.03.2022. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 24.03.2022. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach-/Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt F124 geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
g) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
h) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
i) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
j) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
k) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
-durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
-die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
-die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer