Ausschreibung Fahrdienst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nww-gruppe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Fahrdienst
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
M1
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
M2
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
M3
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
M4
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
T1
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
T2
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
T3
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
T4
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
SD M1
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW Soziale Dienste GmbH und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
SD T1
Die NWW Gruppe ist als gemeinnütziger Verbund von Sozialunternehmen Träger von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und SGB XII. Die NWW Gruppe besteht aus zwei Gesellschaften. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH als Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft NWW Soziale Dienste GmbH. Die NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten gGmbH betreut, beschäftigt und fördert (schwer) mehrfachbehinderte, sehbehinderte und blinde Erwachsene. Die Beförderung dieser Erwachsenen von deren Wohnort zu der NWW Soziale Dienste GmbH und zurück ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der Vertrag tritt zum 1.9.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.8.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens zum 31.8.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen (Preis je Besetztkilometer)
nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Voraussetzungen für die zu erbringenden Beförderungsleistungen erfüllt, d.h. insbesondere über die hierfür erforderlichen Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügt.
2.) Eigenerklärung über Eintragungen, (a) in seinem polizeilichen Führungszeugnis, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt, (b) im polizeilichen Führungszeugnis aller Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder des Bieters, wenn es sich beim Bieter um eine Kapitalgesellschaft handelt, (c) im polizeilichen Führungszeugnis aller Gesellschafter des Bieters, wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt (bei einer GmbH & Co. KG: alle Geschäftsführer der Komplementär-GmbH).
Eigenerklärung zu mindestens eine geeignete Referenz, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen vom 19.3.2019 bis 18.3.2022, c) Art der Leistungen, und d) Leistungserbringer der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen.
Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss jeweils a) mindestens der Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) mindestens der Erbringungszeitraum der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen vom 19.3.2019 bis 18.3.2022, c) mindestens die Art der Leistungen, und d) mindestens der Leistungserbringer der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen bezogen sein.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebots erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Abschnitt III und Abschnitt IV des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind zwingende und fakultative Ausschlussgründe formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ aufgeführten Eignungskriterien werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt.
• Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Eignungskriterien gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN gilt der Bieter/die Bietergemeinschaft insoweit als ungeeignet und es erfolgt der Ausschluss, bei einem JA gilt der Bieter/die Bietergemeinschaft insoweit als geeignet und es erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenz 1 erbracht ist, gilt der Bieter/die Bietergemeinschaft insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html