Sanierung Dschungelwelt - Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 Referenznummer der Bekanntmachung: VE9010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Dschungelwelt - Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7
Planungsleistung der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 (gem. HOAI § 53ff)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Münchner Tierpark Hellabrunn beabsichtigt die Sanierung des Dschungelzeltes inklusive der Umgestaltung der angrenzenden Außengehege. Das 1992 fertig gestellte Dschungelzelt, das zu den Flaggschiffen des Tierparks Hellabrunn zählt, bedarf einer Generalsanierung. Der Tierpark Hellabrunn befindet sich in Bayerns Landeshauptstadt München, südlich des Zentrums im Stadtteil Thalkirchen. Er ist eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet der östlichen Isar-Auen und wird im Westen durch die Isar begrenzt. Die Dschungelwelt liegt inmitten des Besucherbereichs des Tierparks im zukünftigen Parkbereich „Asien“, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Elefanten- und Schildkrötenhaus. Rückwärtig grenzt das Gebäude an die Isarhangkante (FFH Schutzgebiet) an. Das Gebäude wird durch Besucherwege erschlossen. Im rückwärtigen Bereich verläuft ein Wirtschaftsweg für Tierparkmitarbeiter, der für die Öffentlichkeit gesperrt ist. Die technische Gebäudeausrüstung hat größtenteils ihren Zenit erreicht:Die Schmutzwasserleitungen sind in einem dem Alter entsprechend guten Zustand, aber Einbauteile wie Hebeanlage, Filteranlagen, Enthärtungsanlagen müssten grundsätzlich überarbeitet, bzw. erneuert werden. Die Kondensatbildung an diversen Rohr- und Trinkwasserleitungen muss mit neuer Dämmung verhindert werden. Sanitäre Einrichtungen sind dank der Sanierung der WC-Anlage im Jahr 2020 in Takt und bedürfen lediglich leichter Überarbeitung in den rückwärtigen Bereichen. Die Wärmeversorgung über den vorhandenen Niedertemperaturkessel hat die empfohlene Nutzungsdauer von 20 Jahren bereits weit überschritten. Hier wurde jedoch bereits vor 6 Jahren die interne Fernwärmeleitung von der Heizzentrale Werkstatt bis zum Heizraum verlegt, um den Umschluss bei Bedarf ausführen zu können. Ab Ende 2022 soll die Heizzentrale im Werkstattgebäude an die Fernwärme der Stadtwerke München angeschlossen werden. Die internen Bestandteile der Heizungsanlagen wie Fußbodenheizungen, Einregulierungs- und Absperrventile etc. müssen in Teilbereichen erneuert bzw. optimiert werden. Die lufttechnischen Anlagen können zwar aktuell noch betrieben werden, weisen aber in vielen Teilen sehr große Korrosionsschäden auf. Zu erbringen sind die Leistungen nach § 53 ff HOAI, Teil 4 der technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-3 und 7. Weitere Informationen siehe Ausschreibungsunterlagen (Projektbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.