Druck GWZ-Hauptbefragung Erstversand und Erinnerungsversand Ausland, Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck GWZ-Hauptbefragung Erstversand und Erinnerungsversand Ausland, Zensus 2022
Druck von Erhebungsunterlagen für Erstversand und Erinnerungsversand Ausland für die Hauptbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern – Zensus 2022 –
Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, die für die Durchführung der GWZ-Hauptbefragung erforderlichen Druckunterlagen für den Erstversand und den Erinnerungsversand Ausland sowie die hierzu gehörigen Nachversände unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitrahmens herzustellen und gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Statistik an den jeweiligen Erfüllungsort bereitzustellen. Die zuverlässige, termingerechte sowie mängelfreie Her- und Bereitstellung der Zensusunterlagen ist zur Gewährleistung der Gesamtdurchführung des Zensus wesentliche Hauptleitungspflicht des Auftragnehmers. Eine garantierte und dokumentierte 100% Fertigung sowie eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nachproduktion von etwaigen Makulaturen ist zu gewährleisten.
voraussichtliche Abnahmemengen:
Erstanschreiben Einfacheigentümer ca. 3.025.025 Exemplare
Erstanschreiben Mehrfacheigentümer ca. 1.485.025 Exemplare
Erstanschreiben Auslandsversand Einfacheigentümer ca. 33.025 Exemplare
Erstanschreiben Auslandsversand Mehrfacheigentümer ca. 5.525 Exemplare
Erinnerungsschreiben Auslandsversand Einfacheigentümer ca. 16.525 Exemplare
Erinnerungsschreiben Auslandsversand Mehrfacheigentümer ca. 1.675 Exemplare
Unterrichtung gefalzt ca. 4.566.800 Exemplare
Versandumschlag „klein“ ca. 4.566.800 Exemplare
Gebäudeliste Anlage Mehrfacheigentümer gefalzt ca. 1.492.225 Exemplare
Für das eingesetzte Papiermaterial wird eine Mindestabnahme in Höhe von 80 % der Menge garantiert, die auch bei geringeren beauftragten Mengen zur Abrechnung kommen kann. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen der erneuten Ausschreibung des Drucks von Erhebungsunterlagen für den Zensus 2022 ist der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus - Bundesstatistik) vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag) nicht verrückbar. Eine weitere Verschiebung des Terminplans würde die rechtzeitige Auslieferung der Druckunterlagen und damit die ordnungsgemäße Durchführung des gesetzlichen Auftrages verhindern.
Aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit ist die Frist des § 15 II VgV gem. § 15 III VgV dementsprechend zu verkürzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck GWZ-Hauptbefragung Erstversand und Erinnerungsversand Ausland, Zensus 2022
Ort: Schwandorf Bayerisches Landesamt
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]