Grundstücksrechtliche Bestandserfassung LaRA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernets.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstücksrechtliche Bestandserfassung LaRA
Die bayernets GmbH plant die Aktualisierung seiner Liegenschafts- und Grundstücksrechtsdokumentation.
Im webbasierten Liegenschaftsmanagementsystem der bayernets GmbH (LaRA) sollen für das Rohrleitungsnetz (inkl. Zubehör, oberirdische Anlagen und Kabel) die Bestandsdatenerfassung der Leitungsrechte und die Rechteprüfung durchgeführt werden.
Die Bestandsdatenerfassung beinhaltet insb. das Erfassen der dinglichen und schuldrechtlichen Sicherungen der Leitungsrechte im Liegenschafsmanagementsystem.
Im Anschluss an die Bestandsdatenerfassung des jeweiligen Teilstückes ist die Rechteprüfung aller vom Rohrleitungsnetz (inkl. Zubehör und oberirdischen Anlagen) umfassten Flurstücke mit einem aktuellen Grundbuchauszug durchzuführen.
Zuletzt sollen für ungefähr 500 Flurstücke die Dokumentation der Nachsicherung (Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung) durchgeführt werden.
Die bayernets GmbH befördert Gas umweltschonend durch ein 1.660 km langes Hochdruckleitungsnetz in Bayern. Das Unternehmen gehört mit einem Netzgebiet von 32 000 Quadratkilometern zu den großen Ferngasnetzbetreibern in Deutschland.
Die bayernets GmbH plant die Aktualisierung seiner Liegenschafts- und Grundstücksrechtsdokumentation für ein 1.500 km Leitungsnetz und ungefähr 22.000 Flurstücken bis 30.06.2026.
Im webbasierten Liegenschaftsmanagementsystem der bayernets GmbH (LaRA) sollen für das Rohrleitungsnetz (inkl. Zubehör, oberirdische Anlagen und Kabel) die Bestandsdatenerfassung der Leitungsrechte und die Rechteprüfung (auch „Auftrag“) durchgeführt werden. Weiter sollen für ungefähr 500 Flurstücke die Dokumentation der Nachsicherung (Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung) durchgeführt werden.
Die Bestandsdatenerfassung beinhaltet insbesondere das Erfassen der dinglichen und schuldrechtlichen Sicherungen der Leitungsrechte im Liegenschafsmanagementsystem LaRA. Ein Teil der Bestandsdatenerfassung ist das Anlegen der Vorgänge in LaRA anhand der zur Verfügung gestellten, digitalen Vertragsdokumente, welche jeder Akte im Liegenschaftsmanagementsystem LaRA beizufügen sind. Die bayernets GmbH wird hierzu ihr Gesamtnetz für die Erfassung in mehrere abgrenzbaren Teilstücke aufteilen. Die Teilstücke sollen idealerweise hintereinander abgearbeitet werden.
Im Anschluss an die Bestandsdatenerfassung des jeweiligen Teilstückes ist die Rechteprüfung aller vom Rohrleitungsnetz (inkl. Zubehör und oberirdischen Anlagen und Kabel) umfassten Flurstücke mit einem aktuellen Grundbuchauszug durchzuführen. Die Grundbuchauszüge werden über einen Zu-gang zu SolumWEB (Internet-Grundbucheinsicht des Freistaats Bayern) durch den AN abgerufen Die Kosten hierfür wird bayernets tragen.
Im Nachgang an die Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung wird die bayernets GmbH die Nachsicherung noch ungesicherter Flurstücke betreiben. Deswegen sollen für eine geschätzte Anzahl von 500 Flurstücken aus der Nachsicherung die Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung durchgeführt werden.
Die Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung inkl. der abgerufenen Grundbuchblätter (Grundbuchblatt, Abrufungsdatum) sind in einer Übersicht zu dokumentieren. Die Dokumentation ist nach jedem Teilstück zusammen mit den digitalen Grundbuchauszügen auszuhändigen.
Im Zuge des Projektes ist eine mindestens zweiwöchige Abstimmung mit der bayernets GmbH mit einem festen Ansprechpartner erforderlich. Von Bedeutung ist auch die Unterstützung bei der Optimierung und Weiterentwicklung des Liegenschaftsmanagementsystems LaRA durch Rückmeldungen bei der Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung.
Die Bestandsdatenerfassung und Rechteprüfung umfassen erhebliche vertrauliche und personenbezogene Daten. Entsprechend muss ein nach ISO 27001 zertifiziertes Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem oder ein gleichwertiges System vorliegen.
Voraussichtlich dauert der Vertrag 4 Jahre, er verlängert sich entsprechend, sollte der Auftrag nicht abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass die am Auftrag arbeitenden Mitarbeiter verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind die wegerechtlichen Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden).
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig.
Jede Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären, ...
— dass im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft und im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft – gebildet wird,
— welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist (nebst Angabe der Organisationsstruktur),
— welche Mitglieder beteiligt sind,
— wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail),
— dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt,
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird,
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften,
— dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen,
— dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, dass er
- sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
- nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden ist.
Zusätzlich sind als Nachweis folgende Unterlagen vorzulegen:
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes
- Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 8 Wochen vor Ablauf der Teilnahmefrist). Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahre ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären,
- dass er über das Know-how und über Erfahrungen mit grundstücks- bzw. wegerechtlichen Verträgen, einem digitalen Liegenschaftsmanagementsystem, der Bestandsdatenerfassung in einem digitalen Liegenschaftsmanagementsystem und der dazugehörigen Rechtekontrolle in Deutschland hat. Das Know-how hat ein Projekt mit mindestens 5.000 Flurstücken zu umfassen,
- dass ihm die / das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel / die Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden,
- dass er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel / die Mitarbeiter für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen,
- dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben,
- dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen,
- dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen / Leistungen erbringen, vorlegen wird,
- der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u.a. nach §§ 123 und 124 GWB - vor Zuschlagserteilung zu prüfen,
- dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung,
- dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes nach ISO 9001 zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem oder einem gleichwertigen zertifizierten System verfügt.
Angaben zu mindestens einem abgeschlossenen Auftrag über Bestandsdatenerfassung und Rechtekontrolle in der kritischen Infrastruktur der Energiewirtschaft in Deutschland, mit mindestens 5.000 Flurstücken. Die Referenz wird berücksichtigt, wenn die Abnahme in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erlassen wurde.
Bei Vorliegen eines der im Folgenden genannten Ausschlussgründe kann der Bewerber ausgeschlossen werden.
Jeder Bewerber muss erklären, dass
- keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
- keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gem. Ziff. 5 der besonderen Bedingungen für Kauf- und Werkverträge für das „Projekt: grundstücksrechtliche Bestanderfassung LaRA – EU-Vergabe": Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistung einschließlich etwaiger vereinbarter oder angeordneter Leistungsänderungen und Zusatzleistungen, die Erfüllung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, die bis zur Abnahme entstanden sind, den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, und zwar jeweils einschließlich der auf Verzug beruhenden Zinsen, darf der Auftraggeber jeweils die Abschlagszahlungen um höchstens 10 % kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme erreicht ist. Die bei Abnahme vorbehaltenen Mängel sind aus-schließlich Gegenstand der Gewährleistungssicherheit.
Gem. Ziff. 10 Abs. 1 AGB:
Die Lieferungen/Leistungen sind zu den in der Bestellung aufgeführten Preisen auszuführen. Die dort aufgeführten Preise sind Festpreise in Euro, die ihre Gültigkeit auch bei eintretenden Material- und Lohnkostenerhöhungen (d.h. ohne Preisgleitklausel) bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer behalten. Die Preise sind Nettopreise.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung
veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“)
dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation" der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des
Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" des Auftraggebers. Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1. 1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation" der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb" vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge – samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise / Bestätigungen und ausgefüllten Unterlagen - sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation" genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und ggf. XLSX) zu übermitteln. bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote - ohne vorherige Verhandlung - anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten.
Nur die 3 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. In diesem Fall ist das Erstangebot gleichzeitig das Letztpreisangebot.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland