Infrastruktur ELT/FMT/LAN: Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg (DigitalPakt dBIR: Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastruktur ELT/FMT/LAN: Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg (DigitalPakt dBIR: Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen)
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg".
Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Bauleistungen an den landkreiseigenen Schulen zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt. Die Modernisierung betrifft u.a. die Schule "Staatliches Berufliches Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Str. 28, 82319 Starnberg".
Eine Verlängerung ist möglich, z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Starnberg
Die Angebotseröffnung findet elektronisch statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de