Ablösung des intern entwickelten C++-Frameworks "MaxiDesk" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021CHO000009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ablösung des intern entwickelten C++-Frameworks "MaxiDesk"
Für die Umsetzung des Projekts wird eine Projektgruppe ausgeschrieben bestehend aus:
• 1 Product Owner (Teilzeit)
• 1 RequirementsEngineer (Teilzeit)
• 2 Entwicklern (Vollzeit)
Umsetzung des Projekts: Ablösung der Kernmodule von MaxiDesk durch Neuentwicklung der Tagesordnungserstellung zur Unterstützung des Plenardienstes, des Ausschussdienstes und der elektronischen Antragsverwaltung für die Abwicklung der Gesetzesanträge mit Dokumentenerstellung.
Ein Teil der Verfahrenslandschaft des Landtags basiert seit über 22 Jahren auf Microsoft Technologie. Die damals entstandenen Kernanwendungen in Visual C++ mit SQL-Datenbank basieren auf einem vom Auftraggeber (damals LfStaD) in C++ entwickelten „MaxiDesk-Framework“. Die Anwendungen wurden über die Jahre erweitert, geändert und durch eine Vielzahl von Schnittstellen vernetzt. Neben dem auslaufenden Support der Microsoft-Basisframeworks und veränderter, fachlicher Anforderungen ist es notwendig, die Landtags-Kernanwendungen des MaxiDesk-Frameworks neu zu konzipieren und zu entwickeln.
Für die Umsetzung des Projekts wird eine Projektgruppe ausgeschrieben bestehend aus:
• 1 Product Owner (Teilzeit) •
1 RequirementsEngineer (Teilzeit)
• 2 Entwicklern (Vollzeit)
Umsetzung des Projekts:
Ablösung der Kernmodule von MaxiDesk durch Neuentwicklung der Tagesordnungserstellung zur
Unterstützung des Plenardienstes, des Ausschussdienstes und der elektronischen Antragsverwaltung
für die Abwicklung der Gesetzesanträge mit Dokumentenerstellung. Ein Teil der Verfahrenslandschaft
des Landtags basiert seit über 22 Jahren auf Microsoft Technologie. Die damals entstandenen
Kernanwendungen in Visual C++ mit SQL-Datenbank basieren auf einem vom Auftraggeber (damals
LfStaD) in C++ entwickelten „MaxiDesk-Framework“. Die Anwendungen wurden über die Jahre
erweitert, geändert und durch eine Vielzahl von Schnittstellen vernetzt. Neben dem auslaufenden
Support der Microsoft-Basisframeworks und veränderter, fachlicher Anforderungen ist es notwendig,
die Landtags-Kernanwendungen des MaxiDesk-Frameworks neu zu konzipieren und zu entwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ablösung des intern entwickelten C++-Frameworks "MaxiDesk"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genauen Auftragswerte werden aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.