Apothekenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: KH WS 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinkrankenhaus2030.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apothekenleistungen
Der AG schreibt Apothekenleistungen für ihre Standorte Krankenhaus Schongau und Krankenhaus Weilheim für die Dauer von fünf Jahren (+ zweimal einjähriger Verlängerungsoption für den AG) aus.
Klinikum Weilheim Johann-Baur-Straße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern, Klinikum Schongau Marie-Eberth-Straße 6 86956 Schongau
Der AG schreibt Apothekenleistungen für ihre Standorte Krankenhaus Schongau und Krankenhaus Weilheim für die Dauer von fünf Jahren (+ zweimal einjähriger Verlängerungsoption für den AG) aus. Bestandteil der Vergabe sind insbesondere folgende Leistungen:
- Arzneimittelversorgung und damit zusammenhängende Beratung (insb. Organisation und Leitung der regelmäßig tagenden Arzneimittelkommission, Arzneimittelcontrolling, Arzneimittelinformationsdienst, bei Bedarf des AG: Personalverkauf).
- Herstellung und Lieferung von Zytostatika nach den Anforderungen des § 14 ApoG (soweit anwendbar).
- Pharmazeutische Betreuung durch einen festen Ansprechpartner vor Ort.
Einseitige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber um zweimal ein Jahr.
Der Personalverkauf ist eine optionale Leistung, welche der Auftraggeber bei Bedarf während der Laufzeit beauftragen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
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Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(2) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe.
Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019). Für das Geschäftsjahr 2021 genügt, falls der Jahresabschluss noch nicht vorliegt, eine Schätzung.
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Die Bieter müssen in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) erzielt haben.
(2) Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen in zweifacher Maximierung ausweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 1.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 100.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
(1) Beschreibung der technischen Ausrüstung. Der Bewerber muss seine räumlichen und apparativen Voraussetzungen erläutern.
(2) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie eine Versorgung bei Lieferausfall (Stichwort Bevorratung) sichergestellt wird.
(3) Kopie der Erlaubnis nach § 14 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) für den Betrieb einer Krankenhausapotheke.
(4) Kopie der Approbationsurkunde
(5) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen.
(6) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
(7) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
Die Bewerber müssen mindestens drei vergleichbare Referenz vorlegen. Werden mehr als drei Referenz nachgewiesen, ist dies zulässig. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Arzneimittelversorgung und damit zusammenhängende Beratung, die Herstellung und Lieferung von Zytostatika sowie die pharmazeutische Betreuung einer Klinik oder anderen Einrichtung des Gesundheitswesens zum Gegenstand hat.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Nachunternehmer einsetzen möchte, muss er bei der Einholung der Angeboten KMU und Existenzgründungen angemessen beteiligen. Bei jeder Unterbeauftragung muss der Auftragnehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und er darf dem Nachunternehmer keine davon abweichenden, ungünstigeren Regelungen auferlegen.
Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Auftrags verpflichtet, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs.1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die längere Laufzeit dient zum einen dem Investitionsschutz und trägt zum anderen den Marktgegebenheiten Rechnung, wonach der Auftraggeber bei einer längeren Laufzeit - und damit einer höheren Planungssicherheit für die Bieter - einen breiteren Markt anspricht und so den Wettbewerb erhöht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner
Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte,
auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die A.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und
unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und
finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der
Auftragsbekanntmachung unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem
sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der
Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123
GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter
Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in
Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender
Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird
dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das
Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften,
§ 47 Abs. 3 VgV.
(2) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig.
Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs.
2 S. 1 VgV). Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der A.2.2_Erklärung
Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner
der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für
jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt A.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der
A.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt
es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die A.2.5_Erklärung wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit und die A.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur
soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten
zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die A.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
(3) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
(4) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bewerber-/Bieterfragen.
(5) Gemäß der Rechtsprechung des EuGH besteht in Bezug auf den rahmenvertraglich ausgestalteten Arzneimittelabruf ein Schätzwert über 7 Jahre (5 + 2 optionale Jahre Laufzeit) in Höhe von EUR 13 Mio. (brutto); der Höchstwert für diesen Leistungsanteil beträgt EUR 15.6 Mio. (brutto).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRJ1D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html