Studentenwohnheim - Sanierung/ Umbau, Neuburg an der Donau - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03840-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werkswelt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studentenwohnheim - Sanierung/ Umbau, Neuburg an der Donau - Objektplanung
Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI LPH 1-9
Gebäude 4 - Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI LPH 1-9
Neuburg an der Donau
Auf der ehemaligen Lassigny-Kaserne in Neuburg an der Donau soll eine Außenstelle der Technischen Hochschule Ingolstadt entstehen. Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg führt eine umfassende Sanierung und den Umbau zweier ehemaliger Kasernengebäude durch. Die zwei denkmalgeschützten Gebäude 4 und 5 haben zusammen eine BGF von ca. 8312 qm.
Das Gebäude 4 besteht aus drei Vollgeschossen sowie einem Kellergeschoss und einem Dachgeschoss (BGF: 1700 qm). Die umfangreiche Fassadengestaltung des Sichtziegelbaus mit Rund- und Segmentbogenfenstern sowie Walmdach und Mittelrisalit wurde in den Jahren 1894-1898 erbaut. Die Grundrissstruktur des Gebäudes 4 soll weitgehend erhalten bleiben.
Ziel ist die Schaffung von Wohnraum für die künftigen Studierenden. Aufgrund der aktuell noch schwer absehbaren Entwicklung des Campus Neuburg soll zunächst nur das Gebäude 4 alle Leistungsphasen durchlaufen. Die Fertigstellung von Gebäude 4 soll bis August 2025 erfolgen. Gebäude 5 soll vorerst bis zur Genehmigungsplanung umgesetzt werden. Die Ausführung der Sanierung und des Umbaus von Gebäude 5 wird vom Bedarf an Studentenwohnheimplätzen abhängig gemacht.
Wesentliche Rahmenbedingungen im Projekt:
-Statische Ertüchtigung
-Ertüchtigung Brandschutz nach aktuellem Regelwerk
-Beachtung aller relevanten Belange des Denkmalschutzes
-Beachtung der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende
-Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt
Terminschiene:
-Planungsbeginn: Q3/2022
-Fertigstellung: Q3/2025
Kostenrahmen:
Gesamtkostenrahmen: ca. 16,3 Mio. € brutto
Kostenrahmen Gebäude 4: ca. 5,0 Mio. € brutto
Kosten Gebäude 4 KGR 300-400: 3,1 Mio. € brutto
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §34 HOAI werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1-4
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 5-7
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 8-9
Mit Abschluss des Architektenvertrages wird der Architekt mit der Stufe 1 für alle Planungsabschnitte beauftragt. Ein Anspruch des Architekten auf die Beauftragung mit Leistungen weiterer Stufen besteht ausdrücklich nicht.
Der Architekt ist berechtigt, 24 Monate nach vollständiger Fertigstellung seiner in der jeweiligen Stufe des Planungsabschnitts beauftragten Leistungen eine Erklärung des Studentenwerks über die weitere Beauftragung zu fordern. Beauftragt das Studentenwerk innerhalb von 12 Monaten nach Zugang dieser Aufforderung keine weiteren Stufen für den betroffenen Planungsabschnitt nach den vorliegenden Vertrag, kann der Architekt seine Verpflichtung in Bezug auf das gesamte Projekt innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Studentenwerk schriftlich widerrufen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
3) Fachliche Eignung - Referenzliste: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Gebäude 5 - Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI LPH 1-9
Auf der ehemaligen Lassigny-Kaserne in Neuburg an der Donau soll eine Außenstelle der Technischen Hochschule Ingolstadt entstehen. Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg führt eine umfassende Sanierung und den Umbau zweier ehemaliger Kasernengebäude durch. Die zwei denkmalgeschützten Gebäude 4 und 5 haben zusammen eine BGF von ca. 8312 qm.
Das Gebäude 5 wurde zwischen 1910 und 1911 gebaut und besteht aus vier Vollgeschossen sowie Dachgeschoss und Kellergeschoss (BGF: 6612 qm. Der Backsteinbau weist einen übergiebelten Mittelrisalit sowie Eckrisalit auf. Der Bau wird von einer Walmdachkonstruktion abgeschlossen. Der Grundriss des Gebäudes 5 bietet keine passenden Voraussetzungen bezüglich räumlicher Aufteilung, Größe und Belichtung. Demzufolge sind die Umbaumaßnahmen im Gebäude 5 umfassender als im Gebäude 4.
Ziel ist die Schaffung von Wohnraum für die künftigen Studierenden. Aufgrund der aktuell noch schwer absehbaren Entwicklung des Campus Neuburg soll zunächst nur das Gebäude 4 alle Leistungsphasen durchlaufen. Die Fertigstellung von Gebäude 4 soll bis August 2025 erfolgen. Gebäude 5 soll vorerst bis zur Genehmigungsplanung umgesetzt werden. Die Gehemigungsplanung soll bis Ende Q1/2023 abgeschlossen sein.
Die Ausführung der Sanierung und des Umbaus von Gebäude 5 wird vom Bedarf an Studentenwohnheimplätzen abhängig gemacht.
Wesentliche Rahmenbedingungen im Projekt:
- Statische Ertüchtigung
-Ertüchtigung Brandschutz nach aktuellem Regelwerk
-Beachtung aller relevanten Belange des Denkmalschutzes
-Beachtung der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende
-Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt
Terminschiene:
Planungsbeginn: Q3/2022
Fertigstellung: offen
Kostenrahmen:
Gesamtkostenrahmen: ca. 16,3 Mio. € brutto
Kostenrahmen Gebäude 5: ca. 14,4 Mio. € brutto
Kosten Gebäude 5 KGR 300-400: ca. 9,5 Mio. € brutto
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §34 HOAI werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1-4
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 5-7
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 8-9
Mit Abschluss des Architektenvertrages wird der Architekt mit der Stufe 1 für alle Planungsabschnitte beauftragt. Ein Anspruch des Architekten auf die Beauftragung mit Leistungen weiterer Stufen besteht ausdrücklich nicht.
Der Architekt ist berechtigt, 24 Monate nach vollständiger Fertigstellung seiner in der jeweiligen Stufe des Planungsabschnitts beauftragten Leistungen eine Erklärung des Studentenwerks über die weitere Beauftragung zu fordern. Beauftragt das Studentenwerk innerhalb von 12 Monaten nach Zugang dieser Aufforderung keine weiteren Stufen für den betroffenen Planungsabschnitt nach den vorliegenden Vertrag, kann der Architekt seine Verpflichtung in Bezug auf das gesamte Projekt innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Studentenwerk schriftlich widerrufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
7) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Projektleitung)
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Bei Bietergemeinschaften sind die Zahlen der jeweiligen Büros zu addieren.
LOS 1:
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
-alle Angaben in EUR netto-
LOS 2:
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
-alle Angaben in EUR netto-
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt" (max. 50 Punkte möglich)
LOS 1 + LOS 2:
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
LOS 1 + LOS 2:
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) (max. 50 Punkte möglich)
LOS 1:
<1 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
LOS 2:
<2 = 0 Punkte
= 2 = 10 Punkte
= 3 = 20 Punkte
= 4 = 30 Punkte
= 5 = 40 Punkte
>= 6 = 50 Punkte
4) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Los) (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen für jeweils alle 3 Referenzen (je Referenz 50 Punkte)
1. Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten zehn Jahre (nach 01.01.2012)
REFERENZ 1
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
LOS 1:
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 2:
< 5,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 5,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 6,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 6,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 7,0 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2015) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis 31.12.2016) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2017 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 1 Zusatzpunkt
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2 Zusatzpunkte
Angabe BGF, NUF, Verhältnis BGF/NUF = 2 Zusatzpunkte
- Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Gebäudes unter Denkmalschutz= 7,5 Zusatzpunkte
REFERENZ 2
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
LOS 1:
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 2:
< 5,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 5,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 6,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 6,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 7,0 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2015) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis 31.12.2016) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2017 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 1 Zusatzpunkt
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2 Zusatzpunkte
Angabe BGF, NUF, Verhältnis BGF/NUF = 2 Zusatzpunkte
- Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme = 7,5 Zusatzpunkte
REFERENZ 3
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
LOS 1:
< 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 0,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 2:
< 5,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 5,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 6,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 6,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 7,0 Mio. EUR = 20 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2015) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2015 bis 31.12.2016) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2017 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
LOS 1 + LOS 2:
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 1 Zusatzpunkt
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2 Zusatzpunkte
Angabe BGF, NUF, Verhältnis BGF/NUF = 2 Zusatzpunkte
- Bildungs- oder Kulturgebäude = 7,5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme = 7,5 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im
Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland