Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GUs im Regierungsbezirk Oberpfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-22-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GUs im Regierungsbezirk Oberpfalz
Zur Bewachung der Liegenschaften in Bad Kötzting, Weiden i. d. Opf. und Tirschenreuth wird ab 01. Juli 2022 ein Sicherheitsdienstunternehmen gesucht, das die originären Funktionen der Bewachung- und der Pfortendienste sowie weitere in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Unterstützungsaufgaben
für die Verwaltung übernimmt. Diese Aufgaben soll der Bewachungs- und
Sicherheitsdienstleister mit qualifiziertem Personal in einem 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen
im Jahr durchführen und das gesamte Leistungsspektrum eines qualifizierten und umfassenden
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungsbetriebs eigenverantwortlich abdecken
GU Bad Kötzting
GU Bad Kötzting
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN oder AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch am 30.06.2026
GU Weiden
GU Weiden
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN oder AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch am 30.06.2026
GU Tirschenreuth
GU Tirschenreuth
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN oder AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch am 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12
• Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
**) Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
**) Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der
Vergabestellevorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (oder gleichwertige Unterlagen).
• Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. §34a Gewerbeordnung
-Vorlage Gewerbeerlaubnis gem. §34a GewO oder gleichwertige Unterlage
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten
Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
vorhalten werden mit den folgenden Mindestversicherungssummen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall pro Jahr zweifach maximiert
2.500.000,− € für Personenschäden, Sach− und Vermögensschäden pauschal (umfasst auch Schäden durch
Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen)
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250.000,−€ für Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz
250.000,−€ für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,−€ für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern
250.000,−€ für Bearbeitungs−/Tätigkeitsschäden
2.500.000,-€ für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress (einfach maximiert)
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine
Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen
entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits
besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
• Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Vorlage einer geeigneter Referenz (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto/Jahr), des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den
letzten (höchstens drei) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Bitte geben Sie Namen und Kontaktdaten des Referenzgebers an.
Die Referenzen müssen einer Bewachungsdienstleistung im Bereich Asyl bescheinigen.
* Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen ist abhängig von der Zahl der Lose auf welche ein
Bieter Angebote abgibt. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:
o bei Angebot auf ein Los: eine Referenz
o bei Angebot auf zwei oder drei Lose: zwei Referenzen
* Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für
die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium gewertet werden. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Auf gesondertes Verlangen:
entsprechende Nachweise
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des
Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden
gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
* Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
• Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/
unser Betrieb beitragspflichtig ist) eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einreichen.
*Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).