Dienstleistungen für Altpapier aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken Referenznummer der Bekanntmachung: NO02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dörfles-Esbach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zaw-coburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Altpapier aus dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Annahme und Umladung sowie Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet des Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Los 1: Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
Los 2: Transport und Vermarktung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, Transport und Vermarktung zur Verwertung des Altpapiers (PPK)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Transport und Vermarktung von Altpapier
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.