DGUV-V3 Referenznummer der Bekanntmachung: FS-DGUV-V3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV-V3
DGUV-V3 Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel der städtischen Liegenschaften der Stadt Freising:
ca. 110 Liegenschaften
1 Kinderbetreuungseinrichtungen
Freising
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
2 Verwaltungsgebäude
Freising
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
3 Schulen
Freising
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
4 Sonstige Gebäude und Einrichtungen
Freising
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
5 Weiterführende Schule
Freisinig
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
6 Feuerwachen und Sportanlagen
Freising
DGUV-V4 Prüfung (e-Check)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los1 - Kinderbetreuungseinrichtugnen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Verwaltung
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Grund- und Hauptschulen
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - K & K Technik GmbH
Ort: Bad Orb
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - K & K Technik GmbH
Ort: Bad Orb
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 - Feuerwachen und Sportanlagen
Ort: Lorch-Waldhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1