Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion Referenznummer der Bekanntmachung: TEDDTIGC/2021-005846
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion
Austausch der bestehenden zehn (10) stationären Fahrausweisautomaten durch Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion sowie die Installation und Inbetriebnahme von sieben (7) weiteren Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion an neuen Standorten sowie deren Instandhaltung.
Erlangen
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe der folgenden Lieferungen und Leistungen:
1. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 10 Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion zum Austausch der bestehenden 10 stationären Fahrausweisautomaten.
2. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 7 Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion an neuen Standorten.
3. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Hintergrundsystems und aller im Lastenheft beschriebenen Schnittstellen.
4. Planung und Durchführung von erforderlichen Schulungen für das Personal des Auftraggebers.
5. Instandhaltung der Hard- und Softwarekomponenten für einen Zeitraum von 84 Monaten nach Gesamtabnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://amcon.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html