102 Erdarbeiten, Bodenverbesserung Referenznummer der Bekanntmachung: LV 102
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
102 Erdarbeiten, Bodenverbesserung
Erdarbeiten: Oberbodenabtrag, Baugrubenaushub. Bodenverbessertung: Rüttelstopfverdichtung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Hohenwart auszuführen:
Erdarbeiten:
- Restabbruch Tartanbahn, ca. 1.700 m2
- Oberboden abtragen, ca. 3.350 m3
- Erdreich entsorgen, ca. 22.000 t
- Kiestragschicht einbauen, ca. 5.150 m3
Bodenverbesserung:
Rüttelstopfverdichtung ca. 11.400 m
Füllmaterial für Rüttelstopfverdichtung ca. 8.000 t
Bieterfragen sind bis spätestens 24.03.2022 an die Vergabestelle zu richten. Später eingereichte Bieterfragen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.