Justizvollzugsanstalt München / Neubau einer Krankenabteilung / Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen Referenznummer der Bekanntmachung: 20E1660
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Justizvollzugsanstalt München / Neubau einer Krankenabteilung / Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
München
Mit dem Neubau einer Krankenanlage (NRF: ca. 7.800 m2) in der Justizvollzugsanstalt München sollen etwa 100 Bettenzimmer und 20 Behandlungsräume wärmetechnisch versorgt werden.
Wärmeversorgungsanlagen:
Wärmeerzeugung
1 St. Fernwärmeübergabestation 300 kW Gebäudeheizung
1 St. Fernwärmeübergabestation 200 kW Warmwasserbereitung
Wärmeverteilungsnetz
30 m Stahlrohr Fernwärmenetz PN 25
4100 m mittelschweres Gewinderohr, schwarz
250 m Siederohr, schwarz, bis DN 65
1100 m Präzisionsstahlrohr bis DN 20
12 St. Heizkreise und Anschlussgruppen
Heizflächen
2300 m2 Fußbodenheizung
171 St. Heizkörper
120 d Winterbaubeheizung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Justizvollzugsanstalt München / Neubau einer Krankenabteilung / Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf 5 / 5 der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]