Maßnahme:2150-9400.2021 Erweiterung Grund- und Mittelschule Unterhaching Vergabe: 2150-9400.1 Technische Gebäudeausrüstung-HLS Lph. 5,8,9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme:2150-9400.2021 Erweiterung Grund- und Mittelschule Unterhaching Vergabe: 2150-9400.1 Technische Gebäudeausrüstung-HLS Lph. 5,8,9
Erweiterungsneubau der Grund- und Mittelschule Unterhaching. Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1,2,3 und 8 (HLS) in den Leistungsphasen 5 (teilweise), 8 und 9 gem. §53 ff HOAI 2021. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m². Der Erweiterungsneubau wird im laufenden Schulbetrieb überwiegend in Holzbauweise errichtet. Auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und schadstoffarmes Bauen wird großer Wert gelegt. Die Ausschreibungen der ausführenden Gewerke sind erfolgt, Vergaben werden in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Planer und der Gemeinde Unterhaching erfolgen. Der Baubeginn ist ebenfalls bereits erfolgt,eine Fertigstellung ist bis zum 01.06.2023 erforderlich.
Unterhaching
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1,2,3 und 8 (HLS) in den Leistungsphasen 5 (teilweise), 8 und 9 gem. §53 ff HOAI 2021. In der Leistungsphase 5 sind eine Fortschreibung des Terminplans, eine Fortschreibung der Ausführungplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, ein Übergeben der fortgeschrittenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen und das Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung erforderlich.
Die Ausschreibungen sind erfolgt, Vergaben werden in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Planer und der Gemeinde Unterhaching erfolgen.
Da der Baubeginn bereits erfolgt ist und ein enger Zeitplan einzuhalten ist (Fertigstellung 01.06.2023, Nutzungsbeginn 01.08.2023), wird großer Wert auf ein erfahrenes und organisiertes Team gelegt, welches bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat und direkt nach der Beauftragung mit der Leistungserbringung beginnen kann.
Der Erweiterungsneubau wird dreigeschössig zzgl. Keller in Holzbauweise direkt an ein Cluster der bestehenden Schule, welche in Massivbauweise errichtet ist, angebaut. Im Neubau ist eine eigene Technische Zentrale vorgehenen in der sich das Lüftungsgerät, die Hebeanlage, die Kältemaschine, Kälte- und Heizungeverteiler sowie der MSR-Schaltschrank befinden. Auf dem Dach wird ein Rückkühler aufgestellt.
Für die Wärmeversorgung ist ein Anschluss an die bestehende Fernwärmeübergabestation im Bestand vorgesehen, nahezu im gesamten Anbau sind Fußbodenheizungen vorgesehen. Das Gebäude erhält eine Lüftungsanlage zur Be- und Entlüftung.
Im Bereich des Neubaus befindet sich eine Rohrrigole, an welche ein Teil der Dachentwässerung des bestehenden Gebäudes angeschlossen ist. Dieses Regenwasser muss während der Bauphase provisorisch in eine neu zu errichtende Rohrrigole abgeleitet werden. Diese Rigole wird schon so dimensioniert, dass später der Bestands- und der Neubau darin entwässern können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238976
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis [VgV §75 (1)+(2)] verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a)wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b)wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Spezifischer Jahresumsatz von min. 200.000€ netto je Jahr in den letzten 3 Jahren im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1,2,3 und 8 (HLS) in den Lph. 5,8 und 9 gem. §53 ff HOAI 2021.
Angabe zu vorhandenen Mitarbeitern: Mindestkriterium 3 Dipl. Ingenieure, Master oder vergleichbare Ausbildung (staatlich geprüfter Techniker oder Meister der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik).
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Zwei Referenzen, davon eine Büroreferenz und eine Projektleiterreferenz. Baufertigstellung (Ende Lph. 8) zwischen 2017 und dem 31.01.2022, min 2.000m² BGF, HLS-Anlagen in min. HZ II, vergleichbare Bauzeit, bearbeitete Leistungsphasen 5,8 und 9 gem. §53 ff HOAI 2021, Kosten der ALG 1,2,3 und 8 größer als 1.200.000 € netto, Bildungseinrichtung.
Projektleiter mit min. 5 jähriger Berufserfahrung in der Objektüberwachung im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1,2,3 und 8 (HLS) mit Nachweis.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis [VgV §75 (1)+(2)] verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/ EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
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Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
•gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
•gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
•gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.