Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier im Landkreis Landshut
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier im Landkreis Landshut
Containergestellung, Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier
Landshut, Landkreis
• Gestellung einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem,
• Gestellung von momentan 109 Umleerbehältern mit ca. 7,5 m³ Volumen oder anderen Behälter mit ausreichend Volumen für Altpapier an aktuell 33 Sammelstellen,
• Gestellung von zwei Abrollpresscontainer an der Reststoffdeponie Spitzlberg,
• Übernahme und Abfuhr des Altpapiers an den Sammelstellen,
• Übernahme des Altpapiers aus dem Holsystem,
• ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um zweimal um weitere 12 Monate. Der Vertrag endet endgültig am 31.07.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen und Gebietsgröße), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
- Beschreibung der Container.
- Benennung (Standort) und Beschreibung des Betriebs der Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises
- Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung (Die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI einhalten).
- Beschreibung der Verwertungs- / Vermarktungswege für Altpapier und der Entsorgungswege für die Stör- und Reststoffe mit Genehmigungsnachweis(en).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238886
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-landshut.de