Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für die Gemeinde Faulbach Referenznummer der Bekanntmachung: HLF20 Faulbach
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Faulbach
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 97906
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für die Gemeinde Faulbach
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-27 in drei Losen für die Gemeinde Faulbach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF20 nach DIN 14530-27, Fahrgestell und AUf- mit Ausbau in einem Los
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein HLF20 nach DIN 14530-27
Los 3 - Hydr. Rettungsgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von hydraulischen Rettungsgeräten für ein HLF20 nach DIN 14530-27
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 Referenzen in Deutschland in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.