Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ursberg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg in 5 Losen. Bei den Beförderungsteilnehmern*innen handelt es sich um Schüler*innen mit Entwicklungsverzögerungen sowie mit gehörloser/geistiger Behinderung oder einer mehrfachen Behinderung.
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
86513 Ursberg
Schultägliche Früh-, Mittags- und Nachmittagsfahrten für die Förderschulen (Förderzentrum Ursberg, Dominikus-Schule St. Martin) sowie die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT Haus Norbert / HPT Haus Maurus, HPT Haus Martin / HPT Haus Lukas, HPT Haus Martha, HPT Haus Hubert) des Auftraggebers in Ursberg.
Das Los umfasst die Gebiete östlich von Ursberg.
zu Ziffer II.1.6): Angebote sind zulässig für ein, mehrere oder alle Lose.
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
86513 Ursberg
Schultägliche Früh-, Mittags- und Nachmittagsfahrten für die Förderschulen (Förderzentrum Ursberg, Dominikus-Schule St. Martin) sowie die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT Haus Norbert / HPT Haus Maurus, HPT Haus Martin / HPT Haus Lukas, HPT Haus Martha, HPT Haus Hubert) des Auftraggebers in Ursberg.
Das Los umfasst die Gebiete westlich von Ursberg.
zu Ziffer II.1.6): Angebote sind zulässig für ein, mehrere oder alle Lose.
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
86483 Balzhausen
Schultägliche Früh- und Mittagsfahrten von und zu der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE), Krumbacher Str. 1, 86483 Balzhausen
zu Ziffer II.1.6): Angebote sind zulässig für ein, mehrere oder alle Lose.
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
86513 Ursberg
Beförderung der Schüle*innen innerhalb von Ursberg:
- Fahrt von Dominikus-Schule St. Martin zum Förderzentrum Ursberg (schultäglich)
- Fahrt von Dominikus-Schule St. Martin zum Förderzentrum Ursberg (1 x wöchentlich)
- Fahrten vom Förderzentrum Ursberg zu den HPTs (HPT Haus Martin und HPT Haus Martha) (schultäglich)
- Fahrt von den HPTs (HPT Haus Martin und HPT Haus Martha) zum Förderzentrum Ursberg (2x wöchentlich)
zu Ziffer II.1.6): Angebote sind zulässig für ein, mehrere oder alle Lose.
Schülerbeförderung für Schüler*innen der Förderschulen des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg
86513 Ursberg
Beförderung der Schüler*innen, die an der Ferienbetreuung teilnehmen, zur Ferienbetreuung in den Heilpädagogischen Tagesstätten des Auftraggebers in Ursberg (HPT Norbert/HPT Haus Maurus, HPT Haus Martin/HPT Haus Lukas, HPT Haus Martha, HPT Haus Hubert)
zu Ziffer II.1.6): Angebote sind zulässig für ein, mehrere oder alle Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft und der Mitgliedsnummer (gemäß Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied
(2) Eigenerklärung zur Eintragung in des Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes mit Angabe der Nummer und des Amtsgerichts oder Eigenerklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht (gemäß Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung") – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied;
(3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Zahlungsunfähigkeit (gemäß Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung") - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied;
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (gemäß Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung") – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied.
Eigenerklärung zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen (Beförderung von Schüler*innen mit Behinderungen jeglicher Altersgruppen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für jedes Geschäftsjahr gesondert (gemäß Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung") – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied;
(1) Referenzen über ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schüle*innen mit Behinderungen jeglicher Altergruppen) aus den letzten 3 Geschäftsjahren, jeweils mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Name der Referenz, erbrachte Leistungen mit Angabe zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen, Anzahl der Beförderungsteilnehmer, Anzahl der Besetztkilometer pro Jahr (nur in den Losen A, B, C und E), Ort der Ausführung, Leistungszeitraum (gemäß Formblatt "Referenzen");
(2) Beschreibung der technischen Ausstattung (Fahrzeugbeschreibung), die für die Ausführung des Auftrages verfügbar ist, mit mindestens folgenden Angaben für jedes Fahrzeug: Fahrzeugart (PKW, Kleinbus, etc.), Größe (Anzahl Sitzplätze), Alter (Jahr der Erstzulassung), Sonderausstattung (Rollstuhllift, Rollstuhlrampe, etc.), Schadstoffklasse nach Euro-Norm, CO2 g/km, Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte, Standort, Bestandsfahrzeug oder Neuanschaffung im Falle der Zuschlagserteilung (gemäß Formblatt "Fahrzeugbeschreibung");
(3) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (siehe Ziffer VI.3 (2)).
zu (1): Es müssen mindestens drei Referenzen über die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderungen jeglicher Altergruppen aus den letzten drei Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
nur Vertreter des Auftraggebers
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt L 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" vorzulegen.
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt L 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie einen Verfügbarkeitsnachweis und die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zum Vorliegen der Eignung für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Formblatt L 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis, die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung zur Berufsausübung und - bezogen auf den Umfang der Eignungsleihe - die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Bieterfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen zu können, über Bieterinformationen informiert zu werden und ein Angebot abgeben zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform über etwaige Bieterinformationen zu informieren.
(6) Es ist zu beachten, dass auch die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung oder Aufklärung, ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).