Unterstützungsleistungen Entwicklung Fachsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 49/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Entwicklung Fachsysteme
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für die Fachsysteme DPMApat/gbm und Querschnittsdienste, das Fachsystem DPMAmarken sowie das Fachsystem DPMAdesigns des Auftraggebers.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMApat/gbm und Querschnittsdienste
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für die Fachsysteme DPMApat/gbm sowie die Querschnittsdienste des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 48 Monate zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAmarken
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege, der Weiterentwicklung und des Supports für das Fachsystem DPMAmarken des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 48 Monate zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAdesigns
Deutsches Patent- und Markenamt, Dienststelle Jena, Goethestraße 1, 07743 Jena
Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ist eine Leistungserbringung auch an folgendem Standort möglich:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Unterstützungsleistungen im Bereich der Anwendungsentwicklung des Fachsystems DPMAdesigns (Projekt ElSAdesign) des Auftraggebers.
Die Unterstützungsleistungen sind für 36 Monate ("Grundlaufzeit") zu erbringen. Es besteht eine Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.
Nach 36 Monaten ("Grundlaufzeit") Verlängerungsoption um bis zu 12 Monate.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um bis zu 12 Monate über die Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer dabei die Verlängerung und deren Laufzeit jeweils drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit in Textform anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Minestjahresumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis: Eigenerklärung
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestjahresumsatz:
Das DPMA fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Gesamtumsätze:
Los 1 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMApat/gbm und Querschnittsdienste): 9.250.000 €
Los 2 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAmarken): 8.250.000 €
Los 3 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAdesigns): 7.100.000 €
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens dem für das jeweilige Los angegeben Wert entsprechen. Bewirbt sich ein Bieter für mehrere Lose und soll er auf Grundlage der Angebotsbewertung tatsächlich den Zuschlag für mehrere Lose erhalten, sind die angegebenen Mindestjahresumsätze zu addieren.
Erfahrung anhand von Referenzen:
Das DPMA fordert für die drei Lose zum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge oder IT-Projekte der letzten drei Kalenderjahre. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Kalenderjahre zurückliegen.
Nachweis: Eigenerklärung
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfahrung anhand von Referenzen:
Das DPMA fordert die drei Lose zum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge oder IT-Projekte der letzten drei Kalenderjahre. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Kalenderjahre zurückliegen.
Für Los 1 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMApat/gbm und Querschnittsdienste) gilt:
Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis einschließlich Nr. 5) vollständig oder teilweise abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht alle der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche abdecken. Ebenso muss ein Leistungsbereich nicht vollständig von einer Referenz abgedeckt werden. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig von maximal fünf Referenzen zusammen abdeckt werden. Darüber hinaus steht es den Bietern frei, noch weitere Referenzen einzureichen.
Leistungsbereich 1: Systementwicklung - Mikrodesign
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer, serverseitiger Business-Logik in Java in einem JEE-Umfeld
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer BPEL-Prozesse
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer Client Software auf der Basis von Java und Eclipse-RPC
Leistungsbereich 2: Systementwicklung - Makrodesign
- Design von Komponenten und Komponentenstrukturen in einem JEE-Umfeld
- Definition von Kommunikationsbeziehungen, Technologien und Patterns zwischen Komponen-ten in einem JEE-Umfeld
- Modularisierung und Verteilung von Komponenten in einem JEE-Umfeld
- Schnittstellendesign in einem JEE-Umfeld
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Makrodesigns
Leistungsbereich 3: Identity Management
- Administration und Betrieb eines IBM Security Directory Integrators
- Entwicklung von Fertigungslinien, Konnektoren und Hooks auf der Basis des IBM Security Directory Integrators
Leistungsbereich 4: WEB-Anwendung Dokumentenvisualisierung
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege serverseitiger Logik zum Auslesen von Dokumenten aus einem IBM Content Manager
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege eines Web-Clients auf Basis des IBM Content Navigators
Leistungsbereich 5: Build- und Konfigurationmanagement
- Durchführung des Build und Software-Konfiguration Management
- Anwendung agiler Vorgehensmodelle und der Grundsätze der Continuous Integration
- Release-Management, Software-Deployment
Weitere Anforderung an die Eignung einer Referenz ist, dass jede Referenz einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
Ferner ist eine Referenz nur dann geeignet, wenn sie einen Umfang von mindestens 2.000 Personentagen aufweist. Bei noch laufenden Referenzaufträgen dürfen nur die bereits geleisteten Personentage angegeben werden.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben des Bieters zum Referenzauftrag ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Bei einem bereits beendeten Referenzauftrag darf dessen Ende zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular "Referenzen zum Nachweis der Eignung Los 1" zu nutzen. Dabei ist für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens drei Formulare einzureichen sind.
Für Los 2 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAmarken) gilt:
Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis einschließlich Nr. 5) vollständig abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht alle der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche abdecken. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig von den eingereichten Referenzen abdeckt werden.
Leistungsbereich 1: Server-Software im JEE-Umfeld
- Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Java-Komponenten für eine komplexe serverseitige Geschäftslogik in einem JEE-Umfeld
Leistungsbereich 2: Client-Software im .NET-Umfeld
- Konzeption, Entwicklung und Betrieb von komplexen .NET Rich Client-Anwendungen
Leistungsbereich 3: Dokumentenwesen
- Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Java-Komponenten im Bereich der Dokumenterstellung in einem JEE-Umfeld
Leistungsbereich 4: Auftragsmanagement / Projektmanagement
- Auftragsmanagement / Projektmanagement in der Auftragnehmer-Rolle im Arbeitsumfeld komplexer IT-Systeme
Leistungsbereich 5: Qualitätssicherung und Dokumentation
- Konzeption, Durchführung und Dokumentation von Testfällen im Umfeld komplexer IT-Systeme
- Pflege technischer und fachlicher Systemdokumentation im Umfeld komplexer IT-Systeme
Weitere Anforderung an die Eignung einer Referenz ist, dass jede Referenz einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
Ferner ist eine Referenz nur dann geeignet, wenn sie einen Umfang von mindestens 2.000 Personentagen aufweist. Bei noch laufenden Referenzaufträgen dürfen nur die bereits geleisteten Personentage angegeben werden.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben des Bieters zum Referenzauftrag ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Bei einem bereits beendeten Referenzauftrag darf dessen Ende zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular "Referenzen zum Nachweis der Eignung Los 2" zu nutzen. Dabei ist für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens drei Formulare einzureichen sind.
Für Los 3 (Unterstützungsleistungen Entwicklung DPMAdesigns) gilt:
Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis einschließlich Nr. 6) vollständig abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht alle der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche abdecken. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig von den eingereichten Referenzen abdeckt werden.
Leistungsbereich 1: Systementwicklung - Mikrodesign
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer, server-seitiger Busi-ness-Logik in Java in einem JEE-Umfeld
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer BPEL-Prozesse
- Design, Implementierung, Qualitätssicherung und Pflege komplexer Client Software auf der Basis von Java und Eclipse-RPC
Leistungsbereich 2: Systementwicklung - Makrodesign
- Design von Komponenten und Komponentenstrukturen in einem JEE-Umfeld
- Definition von Kommunikationsbeziehungen, Technologien und Patterns zwischen Komponenten in einem JEE-Umfeld
- Modularisierung und Verteilung von Komponenten in einem JEE-Umfeld
- Schnittstellendesign in einem JEE-Umfeld
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Makrodesigns
Leistungsbereich 3: Auftragsmanagement / Projektmanagement
- Auftragsmanagement / Projektmanagement in der Auftragnehmer-Rolle im Arbeitsumfeld komplexer IT-Systeme
Leistungsbereich 4: Qualitätssicherung und Dokumentation
- Konzeption, Durchführung und Dokumentation von Testfällen im Umfeld komplexer IT-Systeme
- Pflege technischer und fachlicher Systemdokumentation im Umfeld komplexer IT-Systeme
Leistungsbereich 5: Built- und Konfigurationsmanagement
- Durchführung des Build und Software-Konfiguration Management
- Anwendung agiler Vorgehensmodelle und der Grundsätze der Continuous Integration
- Release-Management, Software-Deployment
Leistungsbereich 6: Facharchitektur
- Durchführung der Anforderungsanalyse, Geschäftsprozessmodellierung und Spezifikation von komplexen IT-Anforderungen
- Begleitung der Umsetzung fachlicher Anforderungen über Entwicklung und Test bis hin zum Betrieb
- Analyse von Fehlern aus dem Betrieb und dem Änderungsmanagement
Weitere Anforderung an die Eignung einer Referenz ist, dass jede Referenz einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten umfasst.
Ferner ist eine Referenz nur dann geeignet, wenn sie einen Umfang von mindestens 2.000 Personentagen aufweist. Bei noch laufenden Referenzaufträgen dürfen nur die bereits geleisteten Personentage angegeben werden.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben des Bieters zum Referenzauftrag ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Bei einem bereits beendeten Referenzauftrag darf dessen Ende zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular "Referenzen zum Nachweis der Eignung Los 3" zu nutzen. Dabei ist für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens drei Formulare einzureichen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123 und § 124 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung
Der unter II.1.5) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (Gesamtwert der Obergrenzen der drei Lose) setzt sich aus folgenden Obergrenzen der einzelnen Lose (Höchstwerte) zusammen:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Abweichend von dem unter II.1.5) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (Gesamtwert der Obergrenzen der drei Lose) wird von folgender geschätzter Abnahme (Schätzmenge) ausgegangen:
Los 1: 57.120 Stunden (bzgl. Vertragslaufzeit von 48 Monate)
Los 2: 40.320 Stunden (bzgl. Vertragslaufzeit von 48 Monaten)
Los 3: 34.020 Stunden (bzgl. Grundlaufzeit von 36 Monaten); bzgl. Verlängerungsoption: 11.340 Stunden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.