EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Wasserburg a. Inn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wasserburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Wasserburg a. Inn
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben. Die Lose bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Übernahme und Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrabfall und Elektro-/Elektronikaltgeräten;
– Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz, Altmetall, Bauschutt, Flachglas, Grüngut und Hartkunststoffen;
– Los 3: Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen.
Übernahme und Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrabfall und Elektro-/Elektronikaltgeräten
– Gestellung der für die Erfassung von Altpapier, Sperrabfall und Elektro-/Elektronikaltgeräten auf dem städtischen Wertstoffhof benötigten Container sowie der für die Erfassung von Restabfall auf dem städtischen Bauhof benötigten Container (Die Container für Rest- und Bioabfall auf dem städtischen Wertstoffhof werden vom Auftraggeber gestellt.);
– Übernahme der erfassten Abfälle (Restabfall, Bioabfall, Altpapier und Sperrabfall) auf Abruf und Transport zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
– Übernahme der gemischt erfassten Elektro-/Elektronikaltgeräte auf Abruf und Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen und betriebenen Übergabestelle, welche vom Auftraggeber bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) als Übergabestelle gemäß ElektroG gemeldet wird. Die Entsorgung der erfassten Elektro-/Elektronikaltgeräte erfolgt über das Abholsystem der ear.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Vertragsverlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz, Altmetall, Bauschutt, Flachglas, Grüngut und Hartkunststoffen
– Gestellung der für die Erfassung von Altholz A I – A III, Altholz A IV, Altmetall, Bauschutt, Flachglas, Grüngut und Hartkunststoffen auf dem städtischen Wertstoffhof benötigten Container sowie der für die Erfassung von Altholz A IV und Altmetall auf dem städtischen Bauhof benötigten Container;
– Übernahme der erfassten Abfälle auf Abruf und Transport zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage;
– Verwertung der erfassten Abfälle (inkl. Entsorgung der nicht verwertbaren Stoffe).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Vertragsverlängerungsoption).
Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen
– Containergestützte, bedarfsweise (jedoch mindestens wöchentliche) Sammlung von Alttextilien und Altschuhen an vom Auftraggeber vorgegebenen Containerstandorten (= Wertstoffinseln), inkl. Containergestellung;
– Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen;
– Verwertung der gesammelten Alttextilien und Altschuhe (inkl. Entsorgung der nicht verwertbaren Stoffe).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Abfall (z. B. Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrabfall, Elektro-/ Elektronikaltgeräte).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Grüngut oder Altholz.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Altkleidern mit Depotcontainern.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von insgesamt mindestens 200 Mg pro Jahr Abfall (z. B. Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrabfall, Elektro-/ Elektronikaltgeräte). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von insgesamt mindestens 200 Mg pro Jahr Grüngut oder Altholz. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Altkleidern mit Depotcontainern in mindestens einer/einem Gemeinde/Stadt/Landkreis. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung und der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.