Rahmenvertrag Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Medientechnik
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Montage, Unterstützung, Inbetriebnahme sowie der Support von Konferenz- und Medientechnik.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertragslaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Produkten abzunehmen, nicht übernehmen. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Der Vertrag beginnt am 15.04.2022 zu laufen und endet am 30.04.2024. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch zweimal um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 30.04.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen (Ausschluss-Kriterium A 1).
Objektbesichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.02.2022 (09:00-16:00 Uhr) möglich.
Anmeldung bitte über das Bietercockpit/Nachrichtenportal bei der Vergabestelle inkl. Angabe der teilnehmenden Personen (max. 2 Personen pro Bieter).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Zertifizierung Crestron, Haftpflicht, Eignung
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung muss das Leistungs- und Produktspektrum des Bieters im Bereich Medientechnik umfassen und eine Kurzbeschreibung beinhalten sowie die nachfolgenden Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zu Struktur und Organisation
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen:
Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Aufgabenstellungen in Projekten im Bereich der Umsetzung von Medientechnik-Lösungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des Projektleiters.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter:
Die Angaben zum Projektleiter und dessen Vertreter müssen bezogen auf die beschriebene Leistung jeweils folgende Angaben umfassen:
- Name
- Ausbildung
- Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
- Zertifizierungen
- Weiterbildungen
Die Mitarbeiterprofile sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung Crestron:
Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass mind. zwei (2) Mitarbeiter (Programmierer oder mind. Techniker) des Bieters vom Hersteller in den Bereichen Steuerungstechnik (Touch-panel, Steuerzentralen) sowie für die digitale Video-Signalverteilung zertifiziert bzw. ausgebildet worden ist. Und mind. über ein (1) Jahr Berufserfahrung verfügen.
Aus diesem Grund muss eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" von mind. zwei (2) Mitarbeitern sowie mind. 1 Jahr Erfahrung auf diesem Gebiet (z.B. nachgewiesen durch eine oder mehrere Referenzen) bestätigt werden.
Eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" ist ausreichend.
Eine zusätzliche Zertifizierung nach "Advanced System Programming" und/oder "Commercial Lighting Controls" wäre wünschenswert. Ein Fehlen der letzten beiden genannten Zertifizierungen führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.