Ausschreibung Gebäudereinigung - fresch - Freisinger Erlebnis Schwimmbad Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung - fresch - Freisinger Erlebnis Schwimmbad
Die Stadtwerke Freising benötigen die Unterhaltsreinigung (UR), die Abrufreinigung (AR) und Vorarbeitsleistungen (VA) für ihr Erlebnis Schwimmbad „fresch“. Die Ausschreibung umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung:
fresch – Freisinger Erlebnis Schwimmbad
Unterhaltsreinigung Innenbereich
Rabenweg 20
85356 Freising
Bodenfläche: ca.: 3.800 m²
fresch – Freisinger Erlebnis Schwimmbad
Abrufreinigung Außenbereich/Freibad
Rabenweg 20
85356 Freising
Bodenfläche ca.: 215 m²
fresch – Freisinger Erlebnis Schwimmbad
Vorarbeitsleistungen
Rabenweg 20
85356 Freising VA
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Gesamtbodenfläche: ca. 4.015 m²
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Freising benötigen die Unterhaltsreinigung (UR), die Abrufreinigung (AR) und Vorarbeitsleistungen (VA) für ihr Erlebnis Schwimmbad „fresch“.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.01.2024, bzw. bis 31.01.2025, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 30.06.2026. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Aufgrund der Komplexität des Objektes, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bieterangaben
Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen.
2) Berufsgenossenschaft
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer
3) Handwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbar
4) Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar unter Nennung von Amtsgericht, HRA-Nr., HRB-Nr., soweit die Eintragung für den Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist.
5) Präqualifizierung
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von Nummer und Gültigkeit
6) KMU-Eigenschaft
Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben sind
7) Allgemeine Eigenerklärungen
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 – 299b, 108e, 333 – 335a, 232 – 233aStGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet das Unternehmen stets alle gesetzliche Mindestbedingungen, einschließlich eines verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. §7 Abs. 1 AGG und §3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach §21 AEntG, §19 MiloG, §21 SchwarzArbG und §98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen eines Verstoßes nach §23 AEntG oder §21 MiloG verhängt.
- Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen Verstoßes gegen eine in §21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
1) Umsätze
Angabe der Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Gebäudereinigung (Hauptunternehmen und ggf. zuständige Niederlassung)
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
1) Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz anzugeben, die in Art und Umfang vergleichbar zur vergebenen Leistung sind. Die Leistung muss aktuell noch ausgeführt werden und die Leistungserbringung muss seit mindestens einem Jahr bestehen. Mindestumfang laut Mindeststandards.
2) Mitarbeiteranzahl:
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (Hauptunternehmen und ggf. zuständige Niederlassung).
3) Struktur Hauptbetrieb/Niederlassung:
- Ausführung der Grund- und Sonderreinigung mit betriebseigenem Personal
- Angabe der Mitarbeiter für Grund- und Sonderreinigungen
4) Ansprechpartner für die Ausschreibung:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
5) Ansprechpartner für die technische Auftragsabwicklung:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
- Angabe Firmeneintritt
6) Qualifikation Objektleitung/en:
Mindestqualifikation laut Mindeststandards.
7a) Berufserfahrung Objektleitung/en:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
7b) Berufserfahrung Vorarbeit:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
8) Geplante Objektleitung/en:
- Nennung der vorgesehenen/geplanten Objektleitung/en
- Nennung der Qualifikation Objektleitung/en
- Nennung der Berufserfahrung Objektleitung/en
zu 1): Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung, mit überwiegendem Nutzungszweck als Schwimmbäder, Erlebnisbäder, Freibäder oder Saunalandschaften dienen. Die Jahresreinigungsfläche UR pro Referenz muss mindestens 500.000 m² betragen.
zu 6) Die Mindestqualifikation der eingesetzten Objektleitung/en ist eine erfolgreich bestandene Weiterbildung mit mindestens 10 Vollzeittagen als geprüfte/zertifizierte Objektsleitung, Fachwirt Reinigung und Hygiene, Geprüfter Desinfektor oder eine abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder jeweils vergleichbar.
zu 7a) Die eingesetzte Objektleitung/en muss mindestens über 5 Jahre nachweislich Berufserfahrung als Objektleitung in der Gebäudereinigung verfügen.
zu 7b) Die eingesetzte Vorarbeit muss mindestens über 2 Jahre nachweislich Berufserfahrung in der professionellen Gebäudereinigung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.