Erweiterung Netzwerkkomponenten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sozialstiftung-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Netzwerkkomponenten
Lieferung und Montage zusätzlicher Komponenten zur Erweiterung des Data Centers. Die Komponenten müssen sich ohne Einschränkungen in die bestehende Umgebung integrieren, mit den neu vorhandenen Komponenten vollkommen kompatibel sein und zu 100% standardkonform und kompatibel in die bestehende Fabric Architektur eingebunden werden können.
Bamberg
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Sozialstiftung Bamberg betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80 000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2019 ca. 45 000 stationäre und 186 000 ambulante Fälle. Den Kliniken der SSB wurde im Jahr 1982 offiziell der Status Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg verliehen. Hinter diesem Titel steht die hohe medizinische Kompetenz der verschiedenen Fachbereiche der Kliniken der SSB mit individueller klinischer Ausbildung im Akademischen Lehrkrankenhaus tätigen Famulanten und Studenten. Eine aktuelle Übersicht der Fachkliniken ist im Internet unter www.sozialstiftung-bamberg.de abrufbar. Der Unternehmensverbund Sozialstiftung Bamberg beschäftigt ca. 4.700 Mitarbeiter (Stand November 2019) und ist damit einer der größten Arbeitgeber in Bamberg.
Im Rahmen von notwendigen KRITIS Maßnahmen hat die SSB 2021 Netzwerkkomponenten für LAN und WLAN im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Gefordert war die Planung und Ausführung eines ganzheitlichen Konzept mit einem homogenen System von einem Hersteller.
Nunmehr wurde die Erweiterung des Data Centers beschlossen. Die zusätzlichen Komponenten müssen sich ohne Einschränkungen in die bestehende Umgebung integrieren, mit den neu vorhandenen Komponenten vollkommen kompatibel sein und zu 100% standardkonform und kompatibel in die bestehende Fabric Architektur eingebunden werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die 2021 beschafften Komponenten können nicht um vergleichbare Komponenten anderer Hersteller für den bestehenden Einsatzzweck ergänzt / erweitert werden. Die benötigten Komponenten für die Erweiterung müssen vom selben Hersteller kommen, da nur diese Systeme über die Voraussetzungen (100% Kompatibilität, gleiche Firmware, etc.) verfügen, um die vorhandene Fabric zu erweitern. Auch können nur die vorgesehenen Komponenten in das vorhandene Netzwerkmanagement-System 1:1 integriert werden.
Eine Anpassung der vorhandenen Netzwerkkomponenten an vergleichbare Wettbewerbslösungen zur Erreichung der erforderlichen Kompatibilität, ist nicht möglich.
Der Einsatz von Komponenten eines anderen Herstellers würde zur technischen Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Wartung mit den 2021 beschafften Komponenten führen.
Der Auftragnehmer bietet der Sozialstiftung Bamberg die Preise aus der vormaligen Ausschreibung an. Die hierzugrunde liegenden Konditionen gewährt der Hersteller nur dem Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre daher mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Der Auftragnehmer ist der einzige Marktteilnehmer, der den Beschaffungsbedarf decken kann, sodass die Vergabe der verschiedenen Lösungskomponenten auch bei Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs kein anderes Ergebnis hätte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Netzwerkkomponenten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.microstaxx.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wurde nach Ablauf der Frist gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB geschlossen. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten weiteren Netzwerkkomponenten aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Daher wurde nach Ablauf der Frist aus § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB dem in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung bezeichneten Unternehmen der Zuschlag erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 verstoßen oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]