Probentransport Pooltestungen Grund- und Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probentransport Pooltestungen Grund- und Förderschulen
Probentransport Pooltestungen Grund- und Förderschulen Option bis 31.07.2023
Probentransport Pooltestungen Grund- und Förderschulen Option bis 31.07.2023
Optional monatsweise bis 31.07.2023
Vertragsverlängerung optional bis 31.07.2023 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur
Eignung" gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gern. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 48 VgV ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gern. § 56 VgV binnen 6 Kalendertagen
vorzulegen.
Diese sind:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EURO
Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO
Für Bietergemeinschaften gilt § 53 Abs. 9 VgV:
Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von
Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gern. § 43 Abs. 3 VgV bleibt für den Auftragsfallvorbehalten.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem.§§132 und 133 GWB).
Hinweis: Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sieniedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB L 124
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen .
Diese sind:
- Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich
beschäftigtenArbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der lndustrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
-Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den
Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Diese sind:
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Angabe und Nachweis über Fahrerlaubnis und Fahrzeug
- Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gern. § 47 VgV) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend§ 47 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
gemäß § 55 VgV (keine Bieter zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]