VGV-RALT-ARCH-FREI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-RALT-ARCH-FREI
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 023-058624)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-RALT-ARCH-FREI
Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen.
Der offene zweiphasige Realisierungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb umfasst Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional 5-9) gem. Leistungsbild §§ 34/39 HOAI. Der Wettbewerb wird ausgelobt und durchgeführt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Das Preisgericht wählt die Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.
Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebenspha-sen, Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, pri-vate Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.
Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner /-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der gemeinschaftlich nutzba-ren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.
Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutz-barkeit bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benut-zen sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den An-forderungen der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.
Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen kon-zeptabhängig vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)
Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Ge-schossfläche Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekon-zepte eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.
In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Herr Robert Neuberger, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Herr Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg
(Fachpreisrichter*in)
Herr Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner (Fachpreisrichter*in)
Frau Karin Sandeck, Architektin, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Leiterin des Referats
"Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau" (Fachpreisrichter*in)
Frau Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin (Fachpreisrichter*in)
Herr Peter Scheller, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz
(Sachpreisrichter*in)
Frau Ellen Bogner, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Christian Janele, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Frau Gabriele Opitz, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Dr. Klaus Rappert, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Frau Prof. Susanne Burger, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landschaftsarchitektin (stv.
Fachpreisrichter*in)
Herr Daniel Stephan, Architekt, Regierung der Oberpfalz (stv. Fachpreisrichter*in)
Frau Tanja Flemmig, Architektin, Amtsleitung Stadtplanungsamt Stadt Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Prof. Dr.-Ing. Werner Lang, TUM Lehrstuhl für nachhaltiges Bauen (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Hans-Jürgen Poschenrieder, Abteilungsleiter Stadterneuerung und Wohnungswesen (stv.
Fachpreisrichter*in)
Herr Hans Teufl, Architekt, Bereichsleitung Technik der Stadtbau-GmbH Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Günther Riepl, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)
Herr Rüdiger Hage, Bereichsleitung Wohnungsverwaltung der Stadtbau GmbH Regensburg (stv.
Sachpreisrichter*in)
Herr Robert Neuberger, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Herr Götz Keßler, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Geschäftsführer der Stadtbau-GmbH Regensburg
(Fachpreisrichter*in)
Herr Michael Olesch, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner (Fachpreisrichter*in)
Frau Karin Sandeck, Architektin, Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Leiterin des Referats
"Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau" (Fachpreisrichter*in)
Frau Christine Schimpfermann, Architektin, Stadtplanerin (Fachpreisrichter*in)
Herr Peter Scheller, Architekt (Fachpreisrichter*in)
Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Manfred Ahles, Regierungsbaumeister, Sachgebietsleiter Wohnungswesen, Regierung der Oberpfalz
(Sachpreisrichter*in)
Frau Ellen Bogner, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Christian Janele, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Frau Gabriele Opitz, Regensburg (Sachpreisrichter*in)
Herr Dr. Klaus Rappert, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)
Frau Prof. Susanne Burger, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landschaftsarchitektin (stv.
Fachpreisrichter*in)
Herr Daniel Stephan, Architekt, Regierung der Oberpfalz (stv. Fachpreisrichter*in)
Frau Tanja Flemmig, Architektin, Amtsleitung Stadtplanungsamt Stadt Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Prof. Dr.-Ing. Werner Lang, TUM Lehrstuhl für nachhaltiges Bauen (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Hans-Jürgen Poschenrieder, Abteilungsleiter Stadterneuerung und Wohnungswesen (stv.
Fachpreisrichter*in)
Herr Hans Teufl, Architekt, Bereichsleitung Technik der Stadtbau-GmbH Regensburg (stv. Fachpreisrichter*in)
Herr Günther Riepl, Regensburg (stv. Sachpreisrichter*in)
Herr Rüdiger Hage, Bereichsleitung Wohnungsverwaltung der Stadtbau GmbH Regensburg (stv.
Sachpreisrichter*in)
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und
dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen
wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs
ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und
dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.
Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Für Anerkennungen stehen [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben
werden.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und
dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen
wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs
ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und
dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.
Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Für Anerkennungen stehen [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben
werden.