Vergabeverfahren Fuhrparkleasing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Fuhrparkleasing
Vereinheitlichung des Fuhrparkmanagements unter Berücksichtigung des Green Hospital Ansatzes des Auftraggebers: Nutzungsüberlassung (Leasing) von Kraftfahrzeugen in fabrikneuem Zustand auf Basis einzelner Leasingverträge für den Auftraggeber als Leasingnehmer (Los 1-3) sowie Tankkarten (Los 4)
Los 1 Individuelle Dienstwagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nutzungsüberlassung (Leasing) von Kraftfahrzeugen in fabrikneuem Zustand auf Basis einzelner Leasingverträge für den Auftraggeber als Leasingnehmer unter Berücksichtigung des Green Hospital Ansatzes des Auftraggebers, hier individuelle Dienstwagen unterschiedlicher Fabrikate und Modelle. Der Auftraggeber hat mit einzelnen Mitarbeitern Fahrzeugüberlassungsverträge abgeschlossen. Die in Los 1 ausgeschriebenen Dienstfahrzeuge stehen diesen Mitarbeiter jeweils individuell zur geschäftlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Alle Fahrzeugtypen müssen als Hybridmodell mit Benzin oder Dieselkraftstoff angeboten werden.
Los 2 Fuhrpark Elektro-Poolfahrzeuge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nutzungsüberlassung (Leasing) von Kraftfahrzeugen in fabrikneuem Zustand auf Basis einzelner Leasingverträge für den Auftraggeber als Leasingnehmer unter Berücksichtigung des Green Hospital Ansatzes des Auftraggebers, hier individuelle Dienstwagen unterschiedlicher Fabrikate und Modelle. Die in Los 2 ausgeschriebenen Poolfahrzeuge stehen allen Mitarbeitern des Auftraggebers bei Bedarf zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen der vorgegebenen Mindestanforderungen verschiedene Fahrzeugmodelle der Kompaktklasse bei Abruf zur Verfügung. Angebote mit einer Leasingrate (Finanz-Leasing ohne Steuer und Versicherung sowie weitere Serviceleistungen) oberhalb von EUR 350 werden nicht berücksichtigt. Alle Fahrzeuge sind mit Automatikgetriebe anzubieten. Die Fahrzeuge müssen sowohl im Sommer als auch im Winter eine Reichweite von mindestens 300 Kilometern aufweisen (nach Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure – WHLP).
Los 3 Kleinbusse zum Personentransport u. a.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nutzungsüberlassung (Leasing) von Kraftfahrzeugen in fabrikneuem Zustand auf Basis einzelner Leasingverträge für den Auftraggeber als Leasingnehmer unter Berücksichtigung des Green Hospital Ansatzes des Auftraggebers, hier individuelle Dienstwagen unterschiedlicher Fabrikate und Modelle. Die in Los 3 ausgeschriebenen Firmenfahrzeuge stehen dem Fahrpersonal des Auftraggebers zum Transport von Personen zur Verfügung oder zu einem anderen Zweck nach Vorgabe des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen der vorgegebenen Mindestanforderungen verschiedene Fahrzeugmodelle an Kleinbussen bei Abruf zur Verfügung. Der Kleinbus muss mindestens über neun Sitzplätze (inkl. Fahrer) verfügen. Angebote mit einer Leasingrate (Finanz-Leasing ohne Steuer und Versicherung sowie Serviceleistungen) oberhalb von EUR 500 werden nicht berücksichtigt. Es müssen Fahrzeugtypen mit Diesel-, Hybrid- und Elektromotor angeboten werden.
Los 4 Tankkarte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Tankkarten für alle im Eigentum des Auftraggebers stehenden und derzeit sowie zukünftig geleasten Fahrzeuge. Der Bedarf des Auftraggebers richtet sich nach der aktuellen Anzahl der Fahrzeuge in seinem Fuhrpark. Derzeit sind ca. 70 Tankkarten erforderlich (unverbindliche Angabe). Der Auftraggeber hat das Recht, bei Bedarf jederzeit weitere Tankkarten beim Auftragnehmer zu bestellen. Der Abruf weiterer Tankkarten ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Lieferung der Tankkarten hat nach Abruf innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Die Tankkarte muss monatlich zum Ende des Monats kündbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Individuelle Dienstwagen, Los 2 Fuhrpark Elektro-Poolfahrzeuge, Los 3 Kleinbusse zum Personentransport u. a., Los 4 Tankkarte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Die Vergabe ist hier bereits durch Aufhebung beendet. Eine wirksame Aushebung kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm