Notfallregister (NFR), Ausschreibung des wissenschaftlichen Dienstes Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-20-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notfallregister (NFR), Ausschreibung des wissenschaftlichen Dienstes
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) plant die Einführung eines Notfallregisters (NFR) mit dem Ziel, für wissenschaftliche Untersuchungen in der Notfallmedizin und der notfallmedizinischen Versorgung belastbare, statistisch fundierte Aussagen zu erlangen. Der gesetzliche Auftrag des Vorhabens wird durch entsprechende Ergänzungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geschaffen.
Dazu sollen in einem weitgehend automatisierten Verfahren entlang der gesamten Rettungskette von der Notrufannahme in den Integrierten Leitstellen (ILS) über den Einsatz des Rettungsdienstes bis zu den behandelnden Kliniken zu jedem Notfall umfassende Datensätze erfasst werden, die im Anschluss in anonymisierter Form für die Auswertung bereitgestellt werden. Die Kenntnis dieser Variablen und ihrer Zusammenhänge ist notwendig, um eine angemessene, zeitgemäße und für die Solidargemeinschaft wirtschaftlich tragbare Versorgung von Notfallpatienten sicherstellen zu können.
Der Beurteilungsmaßstab für diese Variablen muss deren Auswirkung auf den Notfallpatienten sein. Dessen professionelle Versorgung beginnt bei den ILS und geht über die Alarmierung bis hin zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes. Sie endet jedoch nicht mit der Einlieferung in die Notaufnahme, da Diagnose und Weiterbehandlung in der Regel im Krankenhaus erfolgen. Will man die Wirksamkeit, Effizienz und Sicherheit unterschiedlicher Maßnahmen und Entscheidungen entlang der Rettungskette sowie die Auswirkungen der notfall-medizinischen Versorgungsplanung auf den Patienten beurteilen, so erfordert dies eine Betrachtung medizinischer Daten über die präklinische Phase hinaus.
Die Zusammenführung von Daten aus der präklinischen Phase mit Daten aus den Krankenhäusern in einem NFR soll die erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen in Notfallmedizin und notfallmedizinischer Versorgung ermöglichen.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens plant das StMI den Aufbau eines IT-Systems, dem die Daten von ILS, Rettungsmitteln und Krankenhäusern über einheitliche Schnittstellen und direkte Netzanbindungen geliefert werden. Aufgabe des IT-Systems ist die Annahme und Anonymisierung der Daten, die Datenhaltung im NFR sowie die Bereitstellung von Methoden und Werkzeugen für ihre Auswertung.
Zur Nutzung des NFR berechtigt sind das StMI in seiner Funktion als oberste Rettungsdienstbehörde, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) sowie die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst (ÄBRD) und der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst (ÄLBRD), die meldepflichtigen Krankenhäuser und das Landesamt für Statistik. Auf Antrag und für wissenschaftliche Zwecke können auch öffentliche und nichtöffentliche dritte Stellen Auswertungen des Datenbestands des NFR nutzen.
Für den operativen Betrieb und die kontinuierliche Nutzung des NFR plant das StMI die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die wissenschaftliche Begleitung des AG beim Aufbau des Datenbestands des NFR und Nutzung der Daten. Ebenfalls Aufgabe des wissenschaftlichen Dienstes ist der fachliche Betrieb der Anwendung NFR sowie der Datenannahmestelle. Der fachliche Betrieb umfasst insbesondere den First- und Second-Level-Support für die zur Auswertung der Ergebnisse des NFR berechtigten Nutzer und die Betreuung der Datenlieferanten.
Der Beschaffungsgegenstand „wissenschaftlicher Dienst“ umfasst also die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten und den fachlichen Betrieb mit den Teilen fachlicher Anwendungsbetrieb und technisch-organisatorischer Betrieb. Um einen reibungslosen Übergang von der Realisierungsphase des NFR in die Nutzungsphase zu gewährleisten, beginnen die Leistungen des wissenschaftlichen Dienstes bereits mit der Begleitung der Realisierung des IT-Systems NFR.
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
(Im Preisblatt sind 500 Tagessätze hinterlegt): Tagessatz für Personal des wissenschaftlichen Dienstes (Tagessatz (pro Arbeitstag zu 8 Stunden) als Gesamtvergütung der Leistung einschließlich aller Material-, Reise- und sonstigen Nebenkosten).
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Der Bieter wird gebeten, für seine Angebotserstellung von den folgenden Eckdaten für die Realisierung des IT-Systems NFR auszugehen:
Q1/2022 Beauftragung und Beginn der Feinspezifikationsphase;
ab Q2/2022 Umsetzung des Systems;
ab Q4/2022 Systemtests;
Q2/2023 Probebetrieb mit anschließender Endabnahme.
Die Leistungserbringung des wissenschaftlichen Dienstes beginnt mit der Begleitung der Realisierung des IT-Systems NFR, und erstreckt sich ab Inbetriebnahme des IT-Systems NFR über den Zeitraum von zehn Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notfallregister (NFR), Ausschreibung des wissenschaftlichen Dienstes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inm-online.de/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 [gelöscht], Fax-Nr.: +49 [gelöscht], E-Mail: [gelöscht] zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.