Ortsverkehr Holzkirchen - Personenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: F-SF-OVH-4-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.holzkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortsverkehr Holzkirchen - Personenbeförderung
Linienverkehr auf der Ortsbuslinie 9001: Bahnhof Holzkirchen (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet
Ost (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet Nord (Markt Holzkirchen) - Bahnhof Holzkirchen als
Gesamtleistung (Linie). Es ist der Einsatz von einem Bus mit einer Kapazität von mindestens 45
Sitzplätzen notwendig.
Markt Holzkirchen 83607 Holzkirchen
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit einem Volumen von rund 63.000 Fahrplankilometer/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der
ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen.
Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird.
Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. EUR für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird.
Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren.
Erklärung zum voraussichtlichen Standort der Fahrzeuge:
Dieser muss so gewählt werden, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können.
Nachweis über einen Betriebsleiter nach BOKraft oder vergleichbar.
Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EUMitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt, dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen, dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen, dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen, dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen, dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und
Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist, dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er
ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat, dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen, dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQWRZ4F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]