Stadt Kirchenlamitz_Neubau KiTa_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 12/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchenlamitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95158
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchenlamitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kirchenlamitz_Neubau KiTa_Arch
Die Stadt Kirchenlamitz plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Zeit der Bauausführung soll die vorhandene Kindertagesstätte in der Poststraße weiterhin im Betrieb bleiben.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
Weiterhin werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Schützenstraße 1 95158 Kirchenlamitz Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Kirchenlamitz plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Zeit der Bauausführung soll die vorhandene Kindertagesstätte in der Poststraße weiterhin im Betrieb bleiben.
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Für den Neubau steht das städtische Grundstück Flr.-Nr. 1927/27 Gemarkung Kirchenlamitz zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein 4129 m² großes Grundstück im Bebauungsplangebiet "Ehemaliges Bahnhofsareal", welches als Mischgebiet ausgenwiesen ist. Es bedarf dort voraussichtlich keiner Bauleitplanung durch die Stadt Kirchenlamitz und die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens wurde bereits mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde abgestimmt. Ob eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes erforderlich wird, hängt von den konkreten Planungen ab. Das Grundstück weißt keine topografischen Besonderheiten auf. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Bauruine, welche aber noch beseitigt wird und das Grundstück demnach vollständig beräumt zur Verfügung gestellt wird. Die Beräumungsarbeiten werden separat beauftragt.
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Im April 2021 ist die Stadt Kirchenlamitz für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte von einem Bedarf von vier Kindergarten- und zwei Hortgruppen ausgegangen. Sobald die Planungen des Architekten beginnen, ist wieder eine aktuelle Bedarfsfeststellung durchzuführen. Demnach bleibt eine Veränderung der Gruppenanzahl vorbehalten.
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Die Kinderkrippe der Stadt Kirchenlamitz befindet sich derzeit etwas außerhalb im Ortsteil Niederlamitz und soll auf lange Sicht aber wieder nach Kirchenlamitz zurückverlegt und an die Kindertagesstätte mitangegliedert werden. Dabei handelt es bis dato um eine Zukunftsvision, welche sich möglicherweise im Laufe der Jahre realisieren lässt. Demnach möchte sich die Stadt Kirchenlamitz die Option offenlassen, die Gruppen der Kinderkrippe (derzeit 2 Gruppen) bereits mit dem Neubau der Kindertagesstätte mitzuberücksichtigen. Wenn sich die Gelegenheit bietet, könnte man die Räume für die Kinderkrippe bereits bei diesem Vorhaben mitplanen sowie mitrealisieren und bis zur Umsiedlung der jetzigen Kinderkrippe anderweitig nutzen. Alternativ könnte man auch über die Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nachdenken.
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Es sollen FAG-Fördermittel beantragt werden (welche der AG schon von der Regierung in Aussicht gestellt bekommen hat), eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet.
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Die Planerleistungen sollten bis Ende 2021 vergeben werden. Die Planung sollte demnach 2022 erfolgen damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens 2023 realisiert wird.
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Ein grober erster Kostenansatz wird mit 3,5 - 4,0 Mio. EUR brutto Gesamtkosten angesetzt, wovon etwa [Betrag gelöscht] EUR brutto die Außenanlagen betreffen dürften.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
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Weiterhin werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Stufenweise Beauftragung
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Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
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Objektplanung Freianlagen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2023.
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Ein Lageplan sowie die Bedarfsfeststellung wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Kirchenlamitz_Neubau KiTa_Arch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döhlau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRZ4N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.