Ersatzneubau Schweineschlachthaus - Türen, VA Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing-Grub
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schweineschlachthaus - Türen, VA
Türen, VA
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betriebsraumtüren (BRT) V2A
Allgemeine Beschreibung für nachfolgende Betriebsraumtüren
Alle Türen sind nachträglich und ohne Bodeneinstand einzubauen
(siehe Detailzeichnung D-21), Betriebsraumdrehtür CNS
Türblatt:
In anorganischer Sandwichbauweise mit robuster Außenhaut aus Chrom-Nickel-Stahl 1.4301, kreismatiert, (1,0 mm), 65 mm stark mit PUR-Hartschaum (ca. 50 kg/m³) hochdruckgeschäumt, gefälzt mit thermischer Trennung, Türblatt auf der Breitseite und Ecken hygienisch voll verschweißt, ohne Fugen und scharfe Kanten, leicht austauschbare, verschleißfeste, chemikalienbeständige APTK-Profilgummidichtung schwarz oder grau, gemäß Bauleiter.
Stock:
Ganzmetallrahmen aus Edelstahl, 1.4301, kreismatiert, für gefälztes Türblatt, Blechstöße hygienisch voll verschweißt, Blechstärke 1,5 mm. Winkelschwelle. Zarge satt mit Mineralwolle hinterfüllt. Mit Bügelanker für Befestigung ausgestattetl
Bei Einbau in Paneelwand, Gegenzarte aus Chrom-Nickel-Stahl 1.4301 (1,5mm), verdeckt verschraubt.
Beschläge:
Schweres Einsteckschloß mit Edelstahl-Stulp und Edelstahl-Drückergarnitur, mit Rosettengarnitur, für PZ vorgerüstet (Ausschnitt vorsehen), Wechsel im Schloß, Drückergarnitur innen/außen.
2x 100 mm 3-dimensional verstellbare Bänder in Edelstahl, Bandaufnahme 92 mm, Abstände nach Norm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.