Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_103_1_Spezialtiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 103_1_Spezialtiefbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof / Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_103_1_Spezialtiefbau
Erstellung von Mikrobohrpfählen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführung von Bohrpfahlarbeiten als Tiefgründungsmaßnahme für einen Gebäudeanbau an ein bestehendes Klinikgebäude. Ausführung der Arbeiten sowohl im Gebäude, als auch im Außenbereich.
- ca. 88 St. Mikropfähle nach DIN EN 14199:2012-01
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Umsatz Mindestens 1.500.000 € netto in den letzten drei Jahren, pro Jahr.
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder Präqualifikation
Nachweis Referenzen
Referenz 1 Spezialtiefbau Bereich Klinik
Referenz 2 Mikrobohrpfähle
Referenz 3 Mikrobohrpfähle
Nachweis Arbeitskräfte Nachweis über jahresdurchschnittlich 10 beschäftigte Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren
Nachweis Eintragung ins Berufsregister
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Freistellungsbescheinigung
Nachweis Berufsgenossenschaft
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung "mindestens: 3.000.000,00 € Personenschäden
mindestens: 2.500.000,00 € Sonstige Schäden"
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.