Architektenleistung Hansjakobstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 381/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Hansjakobstraße
Hansjakobstraße WR3
Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI mit einem Abriss von zwei Wohngebäuden und Garagen und einem Neubau von zwei Punkthäusern mit 88 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage auf Grundlage des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2033 auf dem Flurstück 344/25 Hansjakobstraße, in Berg am Laim in München
Hansjakobstraße WR3 81739 München
Die Heimag München GmbH ist Eigentümerin eines zusammenhängenden Siedlungsgebietes zwischen der Kreiller-, Seebrucker- und der Hansjakobstraße in München. Das Gebiet beinhaltet insgesamt laut rechtsverbindlichem Bebauungsplan (Nr. 2033) drei reine Wohngebiete (WR 1 bis WR 3). Das hier zu beplanende Grundstück WR3 liegt südlich an der Hansjakobstraße Nr. 90 bis 98.
Die Heimag München GmbH beabsichtigt, auf ihrem Grundstück Flurstück 344/25 im Stadtbezirk Berg am Laim ca. 88 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca. 6.700 m² zwei sieben-geschossige Baukörpern sowie einer gemeinsamen Tiefgarage zu errichten, davon sind 82 Wohnungen frei finanziert und sechs im München Modell Miete Wohnungen. Der Abriss der beiden Bestandsgebäude ist mit allen notwendigen Maßnahmen, wie Spartenrückbau, vorab erforderlich.
Energieversorgungskonzept + GEG Berechnung Hansjakobstraße
Da am Standort kein Anschluss an das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München vorhanden ist, wurden in der Vorbereitung der Maßnahmen unterschiedliche Versorgungsvarianten in Betracht gezogen.
Mit aktuellem Stand soll in der Planung die Energieversorgung der beiden Punkthäuser (ca. 2 x 44 Wohnungen) jeweils über eine Luftwärmepumpe mit Position auf einem der Dächer oder in den Freianlagen erfolgen. Die Umsetzbarkeit und Integration der Warmwasserbereitung ist v.a. vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen nach GEG in den Leistungsphasen 1+2 zu klären. Vorgesehen ist ein gemeinsamer Technikraum für beide Gebäude im Untergeschoss zur Positionierung der Wärmepumpe, die Außeneinheiten sind auf den Dächern oder einem Dach zentral je nach Installationskonzept und Lärmemission zu positionieren. Eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung dient der Wärmeabgabe in den Raum entsprechend der zur Verfügung stehenden Niedertemperatur der Wärmepumpentechnik.
Die Versorgung mit Trinkwarmwasser ist zur Optimierung des Wirkungsgrades der Wärmepumpe sowie zur Minimierung von Leitungswärmeverlusten und des Installationsaufwandes mit Durchlauferhitzern elektrisch direkt geplant.
Zur Unterstützung des strombasierten Versorgungskonzeptes und der Erreichung eines CO2 neutralen Gebäudebetriebes erfolgt eine solare Stromversorgung. Als mögliche Standorte zur Integration der Photovoltaikanlage sind die Dächer über Geschoss VII, dem Gebäudeeinschnitt über III und/oder an Fassade zu prüfen.
Generell ist eine Steigerung des Effizienzhaus 70 durch Optimierung des Energiestandards und Reduzierung der CO2 Emission gewünscht. Hierfür soll die thermische Gebäudehülle (Fassade) mit höheren Anforderungen analog den Vorgaben eines Effizienzhaus 55 ausgeführt werden, um den Energieverbrauch zu minimieren. Die Erreichung des Energiestandards EH 55 wird begrüßt. Die Integration einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Optimierung des Primärenergiebedarfs ist in der Umsetzung nicht gewünscht.
Bestandsgebäude und Sparten:
Die Bestandsgebäude werden durch einen Neubau ersetzt. Im Zuge der Freimachung müssen vorhandene Sparten und Kanalanschlüsse rückgebaut werden.
Grundwasser
Aufgrund des Grundwasserstandes ist eine Wasserhaltung und die Ausführung einer weißen Wanne zu prüfen.
Schallschutz
Gemäß Bebauungsplan sind im WR3 Fassaden mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen oder andere Maßnahmen vorzusehen. Es liegt eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2010/2011 vor.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI (Leistungsbild Objektplanung Gebäude) Leistungsphasen 2 bis 5 (Leistungsphase 1 optional)
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Stufe II: Leistungsphase 6 und 7 (ganz oder teilweise)
Stufe III: Leistungsphase 8
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.maisch-wolf.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRSTV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).