VGV-KARL-SH_verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_Karlsfeld_SH-II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsfeld.de/startseite-gemeinde
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-KARL-SH_verg. Auftrag
Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI
85757 Karlsfeld
Die Dreifachsporthalle (Baujahr 1972) der Mittelschule Karlsfeld ist seit ca. 50 Jahren fester Bestandteil des Schulcampus und damit dessen schulischer und sozialer Infrastruktur sowie des Karlsfelder Gemeindelebens. Langfristig (Betrachtungszeitraum > 25 Jahre) soll die Dreifachsporthalle als Sportfläche der Gemeinde für Schulen, Vereine und Einwohner zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss das Gebäude technisch und funktional instandgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Fristverkürzung nach § 17 Abs. 3 VGV gem. Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.11.2020 bzgl. der Verkürzung der Angebotsfristen während der Covid19 -Pandemie.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RST2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland